Verbraucherrecht im Internet: Keine Versandkosten bei Widerruf

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden (Urteil vom 7. 7.2010, Az.: VIII ZR 268/07) , dass ein Unternehmen, welches Waren im Fernabsatz anbietet, für die Zusendung der Waren keine Versandkosten erheben darf, falls der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.

Das beklagte Unternehmen hatte für die Versendung von Waren Versandkosten berechnet und wollte diese auch dann vom Kunden haben, wenn jener von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machte und die Kaufsache zurückschickte. Der klagende Verbraucherverband siegte in allen Instanzen.

Der BGH hatte das Revisionsverfahren zunächst ausgesetzt. Er legte den Streit dem EuGH vor und fragte damit dort an, ob die Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (Fernabsatz-Richtlinie) einer nationalen Regelung entgegenstünde, die dem Verbraucher die Versandkosten auch für den Fall des wirksamen Widerrufs auferlege. Der EuGH hat dies bejaht, da das Auferlegen der Versandkosten in diesem Fall geeignet sein kann, den Verbraucher vom Gebrauch seine…

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Themen: Bgh , Verbraucher , Versandkosten , Online-handel
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 7. Juli 2010 auf http://www.bella-ratzka.de.

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