“Verbot von Killerspielen”: Die Schweiz verschärft ihr Jugendschutzrecht
Der Schweizer Ständerat hat zwei Initiativen beschlossen, die das bisher recht liberale Jugendschutzrecht im Hinblick auf gewalthaltige Computerspiele deutlich verschärfen. Nachdem der Nationalrat den Entwürfen bereits 2009 zugestimmt hat, sind die Voten nun für den Bundesrat bindend.
Die erste Initiative – mit dem etwas reißerischen, aber über den Inhalt deutlich hinausgehenden Titel “Verbot von elektronischen Killerspielen” – wurde mit einer Mehrheit von 27 zu 1 Stimme angenommen. Sie zielt aber nicht auf ein komplettes Verbot sondern adelt nur die europaweit verbreiteten PEGI-Kennzeichen: Diese sollen künftig verbindlich sein, der Verkauf von Spielen mit der Einstufung 16+/18+ an Kinder bzw. Jugendliche wird gesetzlich untersagt. Insoweit nähert sich die Schweiz dann dem in Deutschland praktizierten System an.
Die zweite Initiative trägt einen fast identischen Titel (“Verbot von Killerspielen“), und hier ist auch drin was draufsteht. Der Bundesrat muss danach ein Gesetz vorlegen…
» Vollständiger ArtikelThemen: Verbot , Schweiz , Jugendschutz , Interactive Entertainment , Hert , Pegi , Schweiz Jugendschutzgesetz
Erschienen 22. März 2010 auf http://spielerecht.de.
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