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Verbindlichkeitsrückstellungen

am 15.02.2006 von http://www.meisen.info

Das Bestehen einer ungewissen Verbindlichkeit ist wahrscheinlich (so daß dafür eine Rückstellung gebildet werden darf/muss), wenn nach den am Bilanzstichtag objektiv gegebenen und bis zur Aufstellung der Bilanz subjektiv erkennbaren Verhältnissen mehr Gründe dafür als dagegen sprechen. Ein gegen eine dritte Person in einer vergleichbaren Sache ergangenes erstinstanzliches Urteil genügt für sich allein noch nicht, um für das Bestehen einer entsprechenden Verbindlichkeit überwiegende Gründe annehmen zu können.
Eine Inanspruchnahme ist wahrscheinlich, wenn der Steuerpflichtige ernstlich damit rechnen musste, aus der Verpflichtung in Anspruch genommen zu werden. Er darf im Hinblick auf seine Inanspruchnahme nicht die pessimistischste Alternative wählen; auch für die Inanspruchnahme müssen mehr Gründe dafür als dagegen sprechen.
Als “wertaufhellend” sind nur die Umstände zu berücksichtigen, …

Rückstellung wegen drohender Honorarrückforderungen

Blickpunkt Recht & Steuern / Für latente Rückforderungsansprüche der Kassenärztlichen Vereinigung gegen einen Arzt (bzw. der Kassenzahnärztlichen Vereinigung gegen einen Zahnarzt) kann nach einem aktuellen Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts…

Rückstellung für Recyclingkosten

Blickpunkt Recht & Steuern / Ein Unternehmen, das Bauabfälle aufkauft und zwecks Weiterveräußerung aufbereitet, kann im Hinblick auf die aus dem Abfallgesetz 1986 und dem Bundesimmissionsschutzgesetz folgende Entsorgungsverpflichtung eine Rückstellung für die nach dem jewei…

Pensionsrückstellung und Beihilfeverpflichtung

Blickpunkt Recht & Steuern / Werden in einem Betrieb gewerblicher Art Beamte der Trägerkörperschaft eingesetzt, so mindern die Pensionsverpflichtungen der Trägerkörperschaft den Gewinn des Betriebs gewerblicher Art jedenfalls dann nicht, wenn die Trägerkörperschaft Mitgli…

Rückstellung wegen öffentlich-rechtlicher Verpflichtung

Blickpunkt Recht & Steuern / Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung ist noch nicht rechtlich entstanden im Sinne der Rechtsprechung zu Verbindlichkeitsrückstellungen, wenn die Rechtsnorm, in der sie enthalten ist, eine Frist für ihre Erfüllung enthält,…

Jubiläumsrückstellungen

Blickpunkt Recht & Steuern / Eine Rückstellung für Jubiläumszuwendungen in der Steuerbilanz ist nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs nicht davon abhängig, dass die Zusage rechtsverbindlich, unwiderruflich und vorbehaltlos erteilt…

Passivierung bei Rangrücktritt

Blickpunkt Recht & Steuern / Zu der Frage, wie eine Verbindlichkeit in der Bilanz auszuweisen ist, für die der Gläubiger einen Rangrücktritt erklärt hat, hat das Bundesfinanzministerium nun in einem Rundschreiben Stellung genommen. Das BMF unterscheidet zunächst zwischen ei…

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RA Udo Meisen

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