Verbesserungsvorschlag an die Versicherer

Thomas Kümmerle, Rechtsanwalt der Berliner Kanzlei Blechschmidt & Kümmerle, hat einen Verbesserungsvorschlag, der sowohl den Versicherern, als auch - und darauf kommt’s ihm an - den Anwälten die Arbeit erleichtern könnte. Es geht um die bei Geschäftsgebühr und die Aktivlegitimation:

Da das RSV-Blog nicht nur von mir, sondern hoffentlich auch von den Sachbearbeitern der Rechtsschutzversicherer gelesen wird, wollte ich auf diesem Weg auf eine Problematik hinweisen, die mir in meinen Unfallregulierungsmandaten in letzter Zeit recht häufig untergekommen ist und die lästige, weil überflüssige Schreibarbeit nach sich zieht, in der Hoffnung, dass die Rechtsschutzversicherungen diese Problematik aufgreifen und die Textbausteine ihrer Deckungszusagen um einen kleinen Passus erweitern.

Es geht um die außergerichtlich anfallende Geschäftsgebühr, die ich entsprechend der BGH-Rechtsprechung in meinen Klageschriften als Nebenforderung in voller Höhe mit geltend mache. Die Textbausteine der Deckungszusagen der Rechtsschutzversicherer für die gerichtliche Tätigkeit enthalten in der Regel auch einen Hinweis auf das entsprechende BGH-Urteil,wonach die außergerichtliche Geschäftsgebühr in voller Höhe geltend zu machen ist. Darauf haben die Rechtsschutzversicherer also schon reagiert. Eigentlich dürfte dies auch als Allgemeingut bekannt und selbstverständlich sein.

Was aber jedesmal Probleme bereitet, ist mein Hinweis an die Rechtsschutzversicherer, dass mit Zahlung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr durch die Rechtsschutzversicherung der Anspruch meines klagenden Mandanten insoweit gem. § 67 Abs. 1 VVG a.F./§ 86 Abs. 1 VVG n.F. übergegangen ist. Seit einiger Zeit wird von den Kollegen welche die gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherungen vertreten daher die Aktivlegitimation in Frage gestellt. Es wird de facto unterstellt, dass nur der Mandant klagt, der auch eine Rechtsschutzversicherung hinter sich hat, was ja in einer Vielzahl der Mandate auch richtig ist, und dieser bei Zahlung durch die Rechtsschutzversicherung gar nicht berechtigt sei, die Nebenforderung in eigenem Namen geltend zu machen. Also bin ich dazu übergegangen, bereits in meinen Deckungsanfragen an die Rechtsschutzversicherungen mit einem Textbaustein auf das Problem hinzuweisen und um eine Prozeßstandschaftserklärung zu bitten. Dies führt dann entweder zu Anrufen von Sachbearbeitern der Rechtsschutzversicherer, die sich die Problematik dann nochmals telefonisch erklären lassen oder zu schriftlichen Nachfragen etc. Zumeist erhalte ich auch nur eine Abtretungserklärung mit gesonderter Vereinbarung, wonach der Mandant…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Concordia

Erschienen 24. September 2008 auf http://www.rsv-blog.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Die verknoteten Arme des Versicherungskraken

NEBGEN | 9. Juli 2010 — Der Mandant hatte einen schweren Verkehrsunfall und war ein halbes Jahr arbeitsunfähig. Nachdem ich mühevoll den gegnerischen Ha…

Zum Anwalt der Rechtsschutzversicherung?

Anwalt Arbeitsrecht Berlin - Blog | 20. Juni 2010 — Seit geraumer Zeit versuchen Rechtsschutzversicherungen die freie Anwaltswahl einzuschränken und ihren Versicherungsnehmern ent…

Schadenssteuerung durch die Rechtsschutzversicherer

RSV-Blog | 29. Juni 2011 — Die Verkehrsanwälte informieren: Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht wurde in letzter Zeit vermehrt von Mitgliedern darau…

… denn sie wissen nicht was sie tun!

RSV-Blog | 18. Februar 2006 — Oberflächlichkeit, mangelnde geistige Kapazität oder doch pure Absicht? a. Deckungsanfrage meinerseits für Räumungs- und Zahl…

D.A.S.: Honorar gibt es nur vom Gegner

RSV-Blog | 3. November 2008Rechtsanwalt Ludwig Scheffler aus der Kanzlei Häring & Kollegen in Eichstätt schickt der Redaktion einen Erfahrungsberich…

Neue, bekannte Probleme mit der ARAG

RSV-Blog | 2. November 2011Rechtsanwalt Christopher Wenke aus Wolfsburg berichtet in der Hamburger Mailingliste für Rechtsanwälte – mit mehr als 1.000 Tei…

DAV: “Rechtsschutzversicherungen sind Teufelswerk”

Rechthaber | 30. Juni 2011 — Die aktuelle Depesche des DeutschenAnwaltVereins (Nr. 26/11 vom 30. Juni 2011) geht erstaunlich hart mit Rechtschutzversicherun…

Anwaltskosten Deckungszusage: Geschädigter trägt Anwaltskosten einer Deckungszusage beim Rechtsschutz-Versicherer

BLEIL | 11. März 2011 — Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat mit Urteil vom 12. Januar 2011 entschieden (Az.: 14 U 78/10), dass dem Geschädigten eines Ve…

Weiterbeschäftigungsantrag Rechtsschutzversicherung: BGH: Rechtsschutzversicherung muss bei Kündigung auch aussergerichtliche Vertretung durch Anwalt zahlen

JuracityBlog | 16. September 2009 — Darauf hat mich freundlicherweise die Kollegin Schwarz-Feuring aus Remscheid aufmerksam gemacht. Bekanntlich lieben Rechtssch…

Rechtsschutzversicherung & Beschwerden: Werbung und Wahrheit

JuracityBlog | 1. Februar 2007 — nee, nee, nee. Womit werben die Rechtsschutzversicherer nicht alles, um Kunden zu ködern: Besuch zu Hause, 24 h Rechtsberatung,…

Mit Fug und Recht Kanzlei Blechschmidt & K�mmerle - Ihr gutes Recht im Internet