Verbesserungsversuch am GPA für das Zweite Examen
Heute hat er [der Hamburger Senat] den Weg frei gemacht für einen entsprechenden Staatsvertrag mit den Ländern Bremen und Schleswig-Holstein.
Künftig können die Prüflinge spätestens vier Monate nach der mündlichen Prüfung eine neue Prüfung beantragen, um ihre Note zu verbessern. „Die Chance zur Notenverbesserung ist eine Frage der Gerechtigkeit. Kandidaten, die ihren Leistungsstand im Prüfungsergebnis nicht richtig dargestellt sehen, sollen die Möglichkeit haben, sich der Prüfung noch einmal zu stellen. Das Wissen um die zweite Chance wird sicher auch den großen psychischen Prüfungsdruck abmildern“, erläutert Hamburgs Justizsenator Carsten Lüdemann. Gerade dieser Aspekt sei auch von dem juristischen Nachwuchs in Gesprächen immer wieder betont worden. Der neue Staatsvertrag sieht vor, dass die Prüfung im Ganzen wiederholt werden muss. Vor der Prüfung ist eine kostendeckende Gebühr zu entrichten, die in sozialen Härtefällen gestundet we…
» Vollständiger ArtikelThemen: Referendariat , Bremen , Schleswig Holstein , Hamburger Senat , Gpa Verbesserungsversuch
Erschienen 2. Oktober 2007 auf http://www.elbelaw.de/blawg.
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