Verbesserungsbedarf beim Beratungsprotokoll in der Anlageberatung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sieht Verbesserungsbedarf bei der praktischen Umsetzung der Dokumentation der Anlageberatung gegenüber Privatkunden. Das hat die Auswertung der Markterhebung zum Beratungsprotokoll ergeben, die die BaFin nunmehr abgeschlossen hat.

Die Markterhebung hatte die BaFin Anfang Februar 2010 gestartet. Ziel war es zu klären, wie die seit Jahresbeginn geltenden Vorschriften zur Dokumentation der gegenüber Privatkunden erbrachten Anlageberatung umgesetzt wurden. Dazu hat sie systematisch die Antworten von 302 Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten sowie 1.099 Protokolle von 192 Unternehmen zu Beratungen ausgewertet, die diese im Januar durchgeführt hatten. Daneben hat die BaFin die Schulungsunterlagen von 152 Instituten analysiert.

Bei der Auswertung hat die BaFin festgestellt, dass die verwendeten Protokollvordrucke zur Dokumentation der Anlageberatung bei 15 Kreditinstituten und 37 Finanzdienstleistungsinstituten unvollständig waren. Insbesondere enthielten diese Vordrucke nur vorformulierte Antwortmöglichkeiten. Sie sahen keine Möglichkeit vor, die zwingend einzuholenden Kundenangaben um weitere Informationen des Kunden zu seiner persönlichen Situation und seinen individuellen Anliegen sowie deren Gewichtung ergänzen zu können. Die BaFin erwartet jedoch, dass die Protokollvordrucke der Institute nicht nur Textbausteine enthalten, sondern dass sie auch so genannte Freitextfelder für individuelle Kundenangaben vorsehen. Nur so ist gewährleistet, dass in einer Situation, in der der Kunde individuelle Wünsche äußert, diese ausreichend dokumentiert werden.

Verbesserungsbedarf sieht die BaFin aber auch bei denjenigen Instituten, deren Protokollvordrucke über Freitextfelder zur Dokumentation der individuellen Angaben verfügen. Denn in rund zwei Drittel der ausgewerteten Protokolle wurden diese Freitextfelder nicht genutzt. In diesem Zusammenhang stellte die BaFin auch fest, dass die Unterlagen zur Schulung der Mitarbeiter wenig praktische Beispiele für die Dokumentation individueller Angaben des Kunden enthielten.

Die Auswertung zeigte zudem, dass die Mehrheit der befragten Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute eine Unterzeichnung des Beratungsprotokolls durch den Kunden verlangt. Ein Viertel der Institute geht sogar so weit, die Au…

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Themen: Kredit , Anlageberatung , Beratungsprotokoll Kredit

Erschienen 10. Mai 2010 auf http://www.rechtslupe.de.

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