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Verbesserung des Kinderschutzes?

am 24.12.2007 von http://herrschende-lehre.org/blog

Usula von der Leyen hat gegenüber der BILD-Zeitung geäußert, falls Eltern ihrer Fürsorgepflicht nicht nachkämen, müsse es möglich sein, ihnen in letzter Konsequenz das Sorgerecht zu entziehen. Bei Mißhandlung oder Vernachlässigung müsse der Staat einschreiten. Sie will damit stärker als bisher die Rechte von Eltern aus Art. 6 II GG eingreifen, wenn die Eltern an der Erziehung scheitern.
Freilich ermöglichen §§ 1666, 1666a BGB auch schon bisher ein familiengerichtliches Eingreifen bei Kindeswohlgefährdung. Viele Fälle von Kindesmißhandlung und Kindestötung, die in der letzten Zeit bekannt wurden, fanden in “amtsbekannten” Familien statt und es stellte sich heraus, daß Jugendamt oder Gericht nicht beherzt genug eingegriffen haben. Ob das auf die Bequemlichkeit Einzelner zurückzuführen ist oder auf die verbreitete Fehlvorstellung, als Reaktion auf die Eingriffe totalitärer Staaten in den Familienverbund im 20. Janhrhundert müsse sich der …

Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

Die herrschende Meinung / Der Bundestag hat heute das „Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ beschlossen, damit Familiengerichte künftig zum Schutz vernachlässigter oder misshandelter Kinder früher ein…

Mehr Schutz für gefährdete Kinder

Bundesjustizministerium / Vernachlässigte und misshandelte Kinder brauchen die Hilfe des Staates. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden und die familiengerichtliche Praxis zu überprüfen, hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im März 2006 die Arbeitsgr…

Big Brother getarnt als Sozialstaat

Panorama / Die SPD nimmt die Kinderfreibeträge aufs Korn, so lautet eine Schlagzeile in der online Ausgabe der FAZ.Gegen die Vorratsdatenspeicherung haben 30.000 Menschen und mehr vor dem Bundesverfassungsgericht Klage erhoben, auch ich.Wer klagt eigentlich ge…

Jugendämter unter Druck

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Hier war bereits über einen Fall berichtet worden, in dem erneut ein Jugendamt in den Verdacht geraten war, schlampig gearbeitet zu haben mit der Folge, dass es zu einem möglicherweise vermeidbaren Kindstod gekommen ist. Jetzt kommt eine Reaktion…

Populäre Rechtsirrtümer. Teil 2: Eltern haften für ihre Kinder

RA Kadelke / Immer wieder hört und liest man den floskelhaften Ausspruch Eltern haften für ihre Kinder. Gemeint ist damit in der Regel, daß die Eltern für von ihren minderjährigen Kindern schuldhaft verursachte Schäden aufzukommen haben. Auch durch häufige…

Filesharing: Eltern haften nicht für ihre Kinder

Handakte WebLAWg / Nach zahlreichen Urteilen des LG Hamburg, hat sich nunmehr auch das LG Mannheim (Urt. v. 29.09.2006) zu der Frage geäußert, ob Eltern im Wege der Störerhaftung für Urheberrechtsverletzung ihrer Kinder in Anspruch genommen werden können. Die Ri…

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