Verbeamtete Powerseller

Viele Scherze auf Kosten von Beamten drehen sich um ihre - vermeintlich - fehlende Kompetenz in Sachen Internet & PC. Dass auch das Gegenteil richtig sein kann, zeigt ein Urteil des OVG Rheinland-Pfalz (3 A 11334/07.OVG). Hier verdiente ein Polizeibeamter in drei Jahren rund stolze 160.000 Euro durch eBay-Verkäufe. Dies führte nun zu seiner Entlassung aus dem Dienst. Ein Polizeibeamter, der über mehrere Jahre - auch während Krankheitsphasen - einer nicht genehmigten Nebentätigkeit als I…

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Themen: Referendariat , Rechtsprechung , Ebay

Erschienen 8. Mai 2008 auf http://www.jurabilis.de.

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