Verbandsstellungnahme zum Vorschlag einer Aktionärsrechte-Richtlinie
am 09.03.2006 von http://notizen.duslaw.eu
BDA, BDI, DAI, DIHK und GDV begrüßen
prinzipiell alle Initiativen zur Erhöhung von Hauptversammlungspräsenzen. Soweit der
vorliegende Richtlinienvorschlag den Unternehmen Möglichkeiten an die Hand gibt, Aktionäre
stärker in die Entscheidungsprozesse der Gesellschaft einzubinden, wird er unterstützt.
So
beginnt eine heute publizierte gemeinsame Stellungnahme
dieser Verbände zu dem Richtlinienvorschlag (s.auch
die Impact
Study der Kommission).
Insgesamt wird trotz skeptischem Unterton im Wesentlichen zugestimmt. >Kritisiert
wird die Regelung der Teilnahme an der Hauptversammlung auf elektronischem Wege, weil
die Aufrechterhaltung
des Internets durch das betroffene Unternehmen technisch nicht gewährleistet werden
könne. Das kommt etwas unbedarft daher, hier hätte ich gerne fortschrittlichere
Töne gehört; vor allem ist das Monitum unnötig, da der Art. 8 den Gesellschaften
die Eröffnung der elektronischen Teilnahme ermöglicht, sie dazu aber nicht forciert.
- Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt ist die Ausweitung des Fragerechts (Art. 9):
Es
sei ferner angemerkt, dass eine solch ausufernde Fragerechtskompetenz für Aktionäre
unnötig ist. Börsennotierte Unternehmen haben prinzipiell ein erhebliches Interesse,
den Kapitalmarkt laufend zu informieren. Schon im Rahmen guter Investor Relations
werden Investoren und Aktionäre auch außerhalb der Hauptversammlung kontinuierlich
informiert. Dem Informationsbedürfnis wird bereits in vielen …
Aktionärsrechte-Richtlinie und das Fragerecht
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