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Verantwortlichkeit des Forenbetreibers

am 21.06.2005 von http://www.kanzlei-sieling.de/weblog/

Das Amtsgericht Winsen hat am 06.06.2005 (Az.:23 C 155/05) die Verantwortlichkeit eines Forenbetreibers für strafbare Inhalte festgestellt:
“Der Beklagte hatte ein Forum eröffnet und Usern die Möglichkeit gegeben, in diesem Forum Diskussionsbeiträge einzustellen. Der Betreiber des Forums ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass beleidigende Äußerungen gegenüber Dritten aus dem Forum entfernt werden. Das Einstellen eines Bildes eines Kriminellen entsprechend einem Polizeifoto, auf welches der Kopf des Klägers montiert war, stellt ohne Zweifel eine schwerwiegende Beleidigung des Klägers dar. Der Beklagte war ohne weiteres verpflichtet, dieses Foto wieder zu entfernen. Er war von dem Kläger auch darauf aufmerksam gemacht worden, dass dieses Foto in seinem Forum eingestellt worden ist. Ihm war also die in seinem Forum befindliche Beleidigung bekannt und er musste sie entfernen. Soweit der Beklagte vorträgt, er habe aufgrund Abwesenheit keine Möglichkeit gehabt, die E-Mail des Klägers zur Kenntnis zu nehmen, ist dies unerheblich. Wenn der Beklagte ein derartiges Forum betreibt, hat er in kurzen regelmäßigen Abständen Kontrollen durchzuführen. Im Zeitalter der schnellen E-Mails war der Beklagte …

Verantwortlichkeit der Kommentatoren beim Bloggen

Handakte WebLAWg / Der Blawg Channel beschäftigt sich (einmal mehr) mit der Verantwortlichkeit der Kommentatoren für ihre Kommentare; und zwar unabhängig davon, ob...…

AG Winsen: Haftung eines Forum-Betreibers

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Winsen (Beschl. v. 06.06.2005 - Az.: 23 C 155/05) hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Umständen der Betreiber eines Internet-Forums für rechtswidrige Inhalte, die durch Dritte erstellt wurden, haftet.Über den Kläger wurden rechtsw…

E-MAIL AUS RICHTERSICHT

LawBlog / Wer im Internet anderen eine Plattform zu Meinungsäußerungen bietet, muss auf berechtigte Beanstandungen reagieren. Das Amtsgericht Winsen schraubt die Anforderungen aber extrem hoch. Jemand hatte sich durch ein Foto beeinträchtigt gefühlt, das…

AG Winsen: Haftung des Diskussionsforenbetreibers

domainundrecht.de / JurPC: AG Winsen, Urteil v. 06.06.2005 (Az.: 23 C 155/05)      Der Betreiber eines Internetforums hat dafür Sorge zu tragen, dass rechtswidrige Inhalt und beleidigende Äußerungen gegenüber Dritten aus dem Forum entfernt werden…

Forenbetreiber müssen Beleidigungen zügig löschen

muepe.de | weblog peter müller / Betreiber von Diskussionsforen müssen dafür sorgen, dass beleidigende Äußerungen gegenüber Dritten zügig aus dem eigenen Forum entfernt werden, sofern sich beispielsweise Betroffene per E-Mail melden, entschied jetzt das Amtsgericht Winsen (Luh…

Foren-Betreiber haftet für verspätete Entfernung von rechtswidrigen Inhalten

iuranovit / Der Betreiber eines Diskussionsforums im Internet ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass beleidigende Äußerungen gegenüber Dritten aus dem Forum entfernt werden. Hierzu hat er in kurzen regelmäßigen Abständen zu k…

Bundesgerichtshof : Forenhaftung - Bundesgerichtshof entscheidet über die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Meinungsforums im Internet – Betreiber haften ab Kenntnis rechtwidriger Inhalte als (Mit-) Störer und gleichrangig zu, dem Verletzte

MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH Urteil vom 27.03.2007 - Az. VI ZR 101/06 (Vorinstanzen: LG Düsseldorf – Urteil vom 14.9.2005 - 12 O 440/04; OLG Düsseldorf – Urteil vom 26.4.2006 - I-15 U 180/05 = <a href=http://miur.de/volltext.php?mir_dok_id=278 class=norm >MIR Dok…

OLG Koblenz: Keine Haftung eines Forum-Betreibers für rechtswidrige Äußerungen

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Koblenz (Beschl. v. 12.07.2007 - Az.: 2 U 862/06) hat in einer aktuellen Entscheidung noch einmal bestätigt, dass ein Forum-Betreiber für rechtswidrige Foren-Äußerungen Dritter erst ab Kenntnis haftet:Zwar kann grundsätzlich gegen den Be…

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Carola Sieling

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