Verantwortlichkeit des Betreibers eines Meinungsforums im Internet
am 27.03.2007 von blog ::: medienrecht-informationen
Die Frage nach der Reichweite der Verantwortlichkeit des Betreibers eines Meinungsforums im Internet für von dritter Seite eingestellte Beiträge musste nun der Bundesgerichtshof (Urteil v. 27.03.2007, Az.: V ZR 101/06) beantworten.
Danach kann von dem Betreiber selbst dann Unterlassung, d.h. Löschung, von ehrverletzenden Äußerungen in seinem Meinungsforum verlangt werden, wenn die Identität des Autors dem “Verletzten” bekannt ist. Dieser habe einen Unterlassungsanspruch gegen den Forumsbetreiber ab Kenntniserlangung und unabhängig von seinen Ansprüchen gegen den Autor der beanstandeten Beiträge. Die Verantwortlichkeit des Betreibers entfällt nach Ansicht der Richter auch nicht, soweit es sich um ein so genanntes Meinungsforum handelt.
In seiner Ehre …
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