Das erste deutsche LawCamp - eine kleine Nachlese
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Vor etwas mehr als drei Jahren schwappte mit dem so genannten “BarCamp”-Format eine Konferenz-Idee von den USA aus über den großen Teich nach Deutschland, die seitdem beständig an Popularität gewonnen hat. Das Besondere an BarCamps ist, dass das Programm der Konferenz nicht von vornherein festgelegt ist. Stattdessen hat jeder Teilnehmer die Möglichkeit, einen eigenen Vortrag oder Workshop anzubieten, und das Programm wird erst am Tag der Veranstaltung festgelegt. Was chaotisch klingt, funktioniert erstaunlich gut: In den vergangenen drei Jahren habe ich an rund einem Dutzend BarCamps teilgenommen, und die meisten von ihnen standen hinsichtlich der Qualität der Beiträge etablierten Fachkonferenz nicht nach. Ein weiterer Vorteil: Die besondere Art der Gestaltung führt regelmäßig zu einer im Vergleich zu herkömmlichen Konferenzen offeneren und kommunikativeren Atmosphäre.
Die ersten BarCamps - sowohl in den USA, als auch in Deutschland - hatten einen klaren IT-Bezug. Nach und nach haben aber auch immer mehr thematisch anderweitig ausgerichtete Fach-Veranstaltungen in diesem Format stattgefunden, wie beispielsweise PolitCamps, EducationCamps, TourismusCamps und SocialCamps.
Was es bislang in Deutschland noch nicht gegeben hat, ist ein LawCamp. Das wird sich jetzt ändern: Am 20. März veranstaltet findet in Frankfurt am Main das erste deutsche LawCamp statt.
Dieses erste LawCamp richtet sich gezielt an Juristinnen und Juristen aus dem Bereich des IT-Rechts. Um die Schwerpunktsetzung nochmals zu fördern, sind fünf Themenkomplexe als übergeordnete „Track-Themen“ vorgesehen, namentlich (i) Outsourcing, (ii) Public Sector, (iii) Web 2.0, (iv) Digitale Medien und Urheberrecht sowie schließlich (v) Datenschutzrecht. Ein sechster Track ist keinem speziellen Bereich zugeordnet, so dass Raum auch für interessante Beiträge mit anderer Schwerpunktsetzung gegeben sein wird.
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» Vollständiger ArtikelErschienen 19. Januar 2010 auf http://www.kriegs-recht.de.
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