Veranstaltungshinweis: Anforderungen der neuen EU-Monitoring-Verordnung im Emissionshandel - Umsetzung in der Praxis

Der Emissionshandel geht in die nunmehr dritte Runde. Nachdem die Zuteilungsanträge für die dritte Handelsperiode bis 23. Januar 2012 an die DEHSt übermittelt werden müssen, steht für Anlagenbetreiber mit der Revision der Monitoring-Leitlinien zur Monitoring- Verordnung bereits die nächste Aufgabe an. Entsprechend den Regelungen des novellierten Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) sind die Überwachungspläne (Monitoring-Konzepte) bis spätestens 5 Monate vor dem Beginn der dritten Handelsperiode (bis zum 30.07.2012) bei der zuständigen Behörde einzureichen. Entsprechend dem vorliegenden Entwurf der Monitoring-Verordnung kann das bestehende anlagenspezifische Monitoring-Konzept aus der zweiten Handelsperiode in den meisten Fällen nicht einfach übernommen werden. Zukünftig besteht der Überwachungsplan neben dem bekannten technischen Teil aus einem deutlich verstärkten Managementteil, in dem die internen Kontrollmechanismen wie interne Audits und Reviews sowie die Prozesse zum Datenmanagement detailliert beschrieben werden müssen. Wesentlicher Schwerpunkt des Seminars ist deshalb die konkre…

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Themen: Schwerpunkt , Emissionshandel , Tehg , Treibhausgas-emissionshandelsgesetz , Dehst , 3. Handelsperiode

Erschienen 3. Februar 2012 auf http://lexegese.blogspot.com.

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