Verabschiedung des Regierungsentwurfs des MoMiG („Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“)
am 29.06.2007 von http://www.law-blog.de/
Das Bundeskabinett hat am 23. Mai 2007 – fast genau ein Jahr nach Vorlage des Referentenentwurfs – den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräu-chen (kurz „MoMiG“) verabschiedet. Dieser Entwurf beinhaltet die umfassendste Reform des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (kurz „GmbHG“) seit 1980. Derzeit wird mit dem Inkrafttreten der Reform in der ersten Hälfte des Jahres 2008 gerechnet.
I. Reformbedarf und Ziele des MoMiG vor rechtstatsächlichem Hintergrund
Die letzte größere GmbH-Novelle aus dem Jahr 1980 liegt bereits lange zurück. Reformbedarf wird im Regierungsentwurf insbesondere in folgenden Punkten gesehen:
• Stärkung der GmbH im Wettbewerb der Rechtsformen
• Schutz vor missbräuchlichen Verwendungen (Gläubigerschutz)
• Berücksichtigung der besonderen Bedeutung der GmbH als Beteiligungsform für mittelstän-dische Unternehmen
Um diese Ziele zu erreichen, sieht das MoMiG eine Reihe von Regelungen zur Erleichterung der Kapitalaufbringung in der GmbH vor. Praxisunfreundliche Formalismen sollen abgeschafft werden. Im Gegenzug sollen allerdings die Insolvenzantragspflichten ausgeweitet und die Haftung des Ge-schäftsführers der GmbH in der Insolvenz verschärft werden.
Die Reformen durch das MoMiG gehen von einem derzeit noch unklaren rechtstatsächlichen Hintergrund aus. Während die Gründungswelle der Limited (Private Limited Company by Shares), einer Gesellschaftsform mit beschränkter Haftung nach englischem Recht, in Deutschland nach wie vor andauert, sind in der Praxis erste Probleme aufgetaucht, insbesondere im Hinblick auf erforderliche Registereintragungen.
Die tatsächlichen Auswirkungen der erst seit wenigen Jahren bestehenden Möglichkeit, in Deutschland ein Unternehmen in der Rechtsform der Limited zu betreiben, sind derzeit noch nicht eindeutig absehbar. Statistische Erhebungen geben derzeit noch kein klares Bild.
Ob die GmbH daher tatsächlich für den Wettbewerb mit der …
Hallo,
bzgl. des MoMiG habe ich hier und da gelesen, dass die Herabsetzung vom Mindestkapital der GmbH von € 25.000 auf € 10.000 den bereits bestehenden GmbHs nicht betreffen sollte, so dass diese ihr Kapital auf € 10.000 nicht herabsetzen dürften. Das habe ich jedoch im Gesetzentwurf nicht gesehen. Stimmt es überhaupt ?
Danke im Voraus
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