Venire contra factum proprium

Nachdem die Branchenklick GmbH Rechtsanwalt Hans Theisen aus Dresden abmahnen ließ, weil der das Keyword Branchenklick für Adsense Anzeigen verwendet hat, um zu bewerben, dass er Opfern von Adressbuchbetrug kompetent hilft, ist zwischenzeitlich die Antwort von RA Hans Theisen auf die Abmahnung (2 S. PDF) zur Zuordnungsverwirrung aufgetaucht.

Wer venire contra factum proprium nicht versteht, wird sicherlich…

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Themen: Rechtsprechung , Dresden , Adsense , Theisen , Venire Contra Factum Proprium

Erschienen 30. April 2006 auf http://log.handakte.de/.

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