Vebraucherschützer: Datenklau weiter verbreitet als bekannt

Berlin (Reuters) - Datenklau ist in Deutschland nach Einschätzung von Verbraucherschützern und Kriminalpolizei weiter verbreitet als bekannt und muss konsequenter verfolgt werden.

So habe im Auftrag der Verbraucherzentralen ein verdeckter Aufkäufer für 850 Euro die Daten von sechs Millionen Kunden kaufen können, sagte der Chef des Bundesverbands Verbraucherzentralen, Gerd Billen, am Montag in Berlin. Vier Millionen davon seien auch mit Kontonummern, Adressen und Telefonnummern versehen. Offenbar seien die Daten im Zusammenhang mit staatlichen Klassenlotterien, aber auch Gewinnspielen und Handy-Verträgen gesammelt worden.

Die Bundesregierung müsse im Zuge der Reform der Gesetze zum Datenschutz und zur Telefonwerbung handeln, verlangte Billen gemeinsam mit dem Bund der Kriminalbeamten (BDK) und dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar.

"Es zeigt, es ist kein großer Akt an illegale Daten heranzukommen." Man werde die Daten dem Datenschutzbeauftragten zur Verfügung stellen, um etwa strafrechtliche Konsequenzen zu prüfen.

Es bestehe dringender Handlungsbedarf, sagte Billen weiter. "Datendiebstahl und Betrug müssen stärker bekämpft werden. Das ist bis jetzt ein Kavaliersdelikt." Die Bundesregierung müsse handeln: So müssten etwa Kunden ausdrücklich ihre Zustimmung zur Weitergabe von Daten geben, diese dürfe nicht versteckt vorausgesetzt werden. "Wir brauchen eine Reform des Kleingedruckten", verlangte Billen.

Ausgelöst wurde die Daten-Debatte durch den Diebstahl von 17.000 Daten, die offenbar ursprünglich von der "Süddeutschen Klassenlotterie" stammten. Diese Daten aus einem Call-Center waren von einer Firma in Nordrhein-Westfalen weiterverkauft worden. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen Ermittlungen eingeleitet.

Auch Bernd Carstensen, Vize-Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, wies auf Gesetzeslücken hin. So sei Handel und Kauf von Daten häufig nicht strafbar, sondern nur deren Missbrauch, wenn etwa Geld von Konten betrügerisch abgebucht werde. Der BDK fordert daher den Einsatz von Datenfahndern ähnlich dem von Steuerfahndern, um den Diebstahl der Daten zu ermitteln.

Die Call-Center-Branche wehrte sich gegen einen Generalverdacht. Die weit überwiegende Zahl der Center halte sich an Recht und Gesetz, erklärte das "Call Center Forum Deutschland" (CCF). Gesetzesverschärfungen wie etwa eine schriftliche Bestätigung von Telefonverträgen sei nicht nötig.

Die Bundesregierung reagierte ablehnend auf Forderungen, den Datenschutz explizit ins Grundgesetz zu schreiben. Eine Sprecherin des Innenministeriums sagte, im Grundgesetz sei der Datenschutz bereits verankert. Handlungsbedarf bestehe daher nicht.

Die Grünen hatten sich dafür ausgesprochen, den Datenschutz ins Grundgesetz aufzunehmen und den Handel mit persönlichen Daten zu verbieten. Auch FDP und Linkspartei hatten einen höheren Rang für den Datenschutz und die schärfere Ahndung von Verstößen gefordert.



Quelle: Reuters (18. August 2008)

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Erschienen 18. August 2008 bei http://www.reuters.com.

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