PM des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung
Schnüffelblog | 9. November 2007 — Aus bekanntem traurigen Anlass veröffentlichen wir nachfolgende Pressemitteilung: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zur Verab…
Zugegeben, am 11. März 2008 hätte hier natürlich sofort der Beschluss des BVerfG 1 BvR 256/08 gewürdigt werden müssen - mal wieder eine Ohrfeige für die Schnüffelfans, die nicht müde werde, ihren (de facto nicht vorhandenen) Respekt vor der Verfassung zu betonen und jede Absage aus Karlsruhe in eine angebliche Bestätigung umzumünzen - und seien die Argumente auch noch so platt. Zu dem Thema ist in den letzten Tagen schon viel gesagt und geschrieben worden, beschränken wir uns also einstweilen auf die Veröffentlichung der Pressemitteilung der Initiatoren der „Mega-Verfassungsbeschwerde", des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, wo nüchtern und unaufgeregt alles Wesentliche gesagt wird: Karlsruhe schränkt Vorratsdatenspeicherung ein - Datenschützer fordern Zypries' Rücktritt Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die heute verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die von CDU, CSU und SPD beschlossene verdachtslose Sammlung der Verbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung (Vorratsdatenspeicherung) durch einstweilige Anordnung einzuschränken. Die Verfassungsrichter entschieden: "In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses). Ein solcher Datenabruf ermöglicht es, weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen." Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung betont: "Das Verfassungsgericht ist bei Eilentscheidungen traditionell zurückhaltend. Dass die Richter in diesem Fall die Weitergabe der Daten auf die Verfolgung schwerer Straftaten beschränkt haben, zeigt, dass hier ein gravierender Grundrechtseingriff vorliegt. Die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung und KFZ-Kennzeichenerfassung machen deutlich, dass das Bundesverfassungsgericht dem Sicherheitswahn der Innenminister die Grundrechte entgegenhält." "Wir sind weiter überzeugt, zusammen mit den mehr als 34.000 MitklägerInnen die verdachtslose Überwachung der Telekommunikation stoppen zu können", sagte Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert als Konsequenz den Rücktritt der verantwortlichen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). "Frau Zypries hat die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht. Dieser vorsätzliche Verfassungsbruch macht sie als Bundesjustizministerin untragbar", erklärt Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, einer der Beschwerdeführer in Karlsruhe. "Frau Zypries hat die Öffentlichkeit systematisch getäuscht, etwa mit der vor dem Bundestag aufgest…
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Strafprozesse und andere Ungereimtheiten | 22. Januar 2009 — Wer anonym surfen will und sich über das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht zum gläsernen Verbraucher machen lassen will, so…