VDS: BVerfG gibt Klage gegen Vorratsdatenspeicherung teilweise statt
am 19.03.2008 von Die herrschende Meinung
Im Verfahren um einstweiligen Rechtsschutz gegen §§ 113a, 113b TKG hat der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am 11. März beschlossen, dass die Pflichten aus § 113a TKG von den Providern bis Abschluss des Hauptsacheverfahrens zu erfüllen sind. Allerdings dürfen die Diensteanbieter nur dann die auf Vorrat gespeicherten Daten an die ersuchende Behörde übermitteln, wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens gemäß der richterlichen Anordnung eine Katalogtat im Sinne des § 100a Absatz 2 der Strafprozessordnung ist und die Voraussetzungen des § 100a Absatz 1 StPO vorliegen.Das BVerfG wägt hier das Strafverfolgungsinteresse des Staates mit dem Art. 10 GG verankerten Persönlichkeitschutz des Bürgers bei der Inanspruchnahme von Telekommunikationsdiensten ab. So stellt es fest, dass durch die flächendeckenden Erfassung des Telekommunikationsverhaltens der Bevölkerung weit über den Einzelfall hinaus, die Unbefangenheit des Kommunikationsaustauschs und das Vertrauen in den Schutz der Unzugänglichkeit der Telekommunikationsanlagen insgesamt zu erschüttern droht. Würde demgegenüber aber jeder Zugriff auf die bevorrateten Daten unterbunden, so bestünde die Gefahr, dass den Strafverfolgungsbehörden ein effektives Ermittlungsinstrument vollständig versagt bliebe.Ein Ausblick auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens gewährt das BVerfG schon mit seinen Erklärungen zum Europäischen Recht, worauf die Vorratsdatenspeicherung beruht:[...] Dementsprechend
wird eine innerstaatliche Rechtsvorschrift, die eine Richtlinie in deutsches
Recht umsetzt, insoweit nicht an den Grundrechten des Grundgesetzes gemessen,
als das Gemeinschaftsrecht keinen Umsetzungsspielraum lässt, sondern zwingende
Vorgaben macht (vgl. BVerfGE 118, 79 <95 ff.>). Hingegen kann eine Norm des
deutschen Rechts, durch die der Gesetzgeber die Vorgaben einer Richtlinie in
eigener Regelungskompetenz konkretisiert hat oder über solche Vorgaben hinausgegangen
ist, zulässigerweise mit einer Verfassungsbeschwerde angegriffen …
BVerfG: Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung teilweise erfolgreich
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 11.03.2008 – 1 BvR 256/08 – dem Eilantrag gegen die in § 113a und § 113 b TKG geregelte Vorratsdatenspeicherung teilweise stattgegeben. Die Regelung zur Speicherung in § 113a TKG bleibt…
Vorratsdatenspeicherung zurückgebunden
strafprozess / Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag teilweise stattgegeben, der §§ 113a, 113b TKG im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde außer Kraft setzen wollte ( 1 BvR 256/08 vom 11.03.2008). Aus…
Vorratsdatenspeicherung teilweise verfassungswidrig
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Das BVerfG gab dem Eilantrag in Sachen “Vorratsdatenspeicherung” per Beschluss teilweise statt. Gegenstand der von acht Bürgern erhobenen Verfassungsbeschwerde sind die neu geschaffenen §§ 113a, 113b TKG. § 113a TKG regelt die Speiche…
Vorratsdatenspeicherung - BVerfG Beschluss 1 BvR 256/08 vom 11. März 2008
Weblawg.de / ... Leitsätze zum Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008 - 1 BvR 256/08 - 1. § 113b Satz 1 Nummer 1 des Telekommunikationsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Sei…
BVerfG erlässt einstweilige Anordnung zur Vorratsdatenspeicherung
LAWgical / Beim Bundesverfassungsgericht liegt bekanntlich derzeit die Massenverfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung. Vorab hatte RA Starostik jedoch bereits im Namen von 8 Beschwerdeführern einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt…
Bundesverfassungsgericht : Vorratsdatenspeicherung - Eilantrag teilweise erfolgreich. Nur Datenspeicherung gemäß § 113a TKG und Abruf von Vorratsdaten bei Katalogdaten gemäß § 100a Abs. 2 StPO einstweilen zulässig.
MEDIEN INTERNET und RECHT / BVerfG, Beschluss vom 11.03.2008 Az. 1 BvR 256/08 <b>Zur Sache</b> <br><br> Das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21. Dezember 2007 dient unter anderem dazu, die Richtlinie der Europäischen U…
Vorratsdatenspeicherung - BVerfG Beschluss 1 BvR 256/08 - Pressemitteilung
Weblawg.de / ... Das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21. Dezember 2007 dient unter anderem dazu, die Richtlinie der Europäischen Union über die Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht umzusetzen. Zu diesem Zweck enthält sein Ar…
Eilantrag in Sachen “Vorratsdatenspeicherung” teilweise erfolgreich
Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles / Gegenstand der von acht Bürgern erhobenen Verfassungsbeschwerde sind die neu geschaffenen §§ 113a, 113bTKG. § 113a TKG regelt die Speicherungspflicht für Daten. Anbieter von Telekommunikationsdiensten werden verpflichtet, bestimmte Verke…
