Vaterschaftstests bleiben unzulässig

Heimliche Vaterschaftstests dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes weiterhin nicht vor Gericht verwendet werden.

Trotzdem gibt es für Väter Hoffnung.

Heimliche Vaterschaftstests bleiben nach einem Urteil des BVerfG nach derzeitigem Recht verboten. Allerdings muss der Gesetzgeber bis April 2008 ein neues Verfahren schaffen, mit dem der mutmaßliche Vater eines Kindes bei Zweifeln seine Vaterschaft klären lassen kann, urteilten die höchsten deutschen Richter am Dienstag in Karlsruhe. Ihrer Meinung nach hat ein mutmaßlicher Vater sehr wohl das Recht zu wissen, auch ob er der tatsächliche Erzeuger des Kindes ist. Das sei nach dem derzeitigen Recht jedoch nicht ohne weiteres möglich. (Az. 1 BvR 421/05)

Die Richter entschieden über die Verfassungsbeschwerde eines Mannes, der seine Vaterschaft angefochten hatt…

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Themen: Rechtsprechung

Erschienen 13. Februar 2007 auf http://log.handakte.de/.

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