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Vaterschaftsanfechtung soll erleichtert werden

am 27.03.2007 von Rechtsanwalt Hänsch, Dresden

Bisher kann ein Vaterschaftstest nur durchgeführt werden, wenn alle Beteiligten zustimmen. Diese Zustimmung wird von den betroffenen Müttern oft verweigert.
Gerichtlich kann der zweifelnde Mann die Vaterschaft bisher nur dann anfechten, wenn er deutliche Zweifel an seiner Vaterschaft beweisen kann - wobei ein heimlich eingeholtes Abstammungsgutachten nicht als Beweis anerkannt wird.
Diese Rechtslage führt zu der paradoxen Situation, dass Männer, die aufgrund heimlicher DNA-Tests definitiv wissen, nicht der Vater des Kindes zu sein, keine gesetzliche Möglichkeit haben, das feststellen zu lassen - und somit weiterhin zur Unterhaltszahlung verpflichtet bleiben.
Diese untragbare Situation soll ein eine Gesetzesänderung beseitigen, die das BJM jetzt vorgestellt hat.
Somit soll es künftig zwei Verfahren geben, eines zur Klärung der Abstammung und eines zur Anfechtung der Vaterschaft. Die neue Regelung sieht vor, dass Vater, Mutter und Kind jeweils gegenüber den anderen beiden Familienangehörigen einen Anspruch auf …

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