Vater des Winnenden-Amokläufers erhält Bewährungsstrafe

Stuttgart (Reuters) - Das Landgericht Stuttgart hat den Vater des Todesschützen von Winnenden zu einer Haftstrafe von 21 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Der 52-Jährige habe sich der 15-fachen fahrlässigen Tötung schuldig gemacht, weil er die Tatwaffe und 285 Patronen offen im Haus habe herumliegen lassen, sagte der Vorsitzende Richter Reiner Skujat am Donnerstag zur Begründung. "Waffe und Munition waren nicht genügend voneinander getrennt." Wenn das nicht geschehe, müsse ein Waffenbesitzer immer eine Bluttat vorhersehen.

Jörg K. nahm das Urteil gefasst auf. Mit dem Strafmaß blieb das Gericht knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert hatte. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt und kündigte umgehend Revision gegen das Urteil an. Nach dem Urteil drohen dem Vater weitere zivile Klagen auf Schadenersatzzahlungen.

Im März 2009 war der 17-jährige Tim K. in seine ehemalige Schule im baden-württembergischen Winnenden eingedrungen und hatte mit einer Pistole seines Vaters um sich geschossen. Auf der Flucht hatte er weitere Menschen auf der Straße und in einem Autohaus getötet, insgesamt 15. Zuletzt hatte sich Tim K. selbst erschossen.

RICHTER: NIEMAND KONNTE AMOKLAUF ERAHNEN

"Er litt am Hass an der Menschheit", sagte der Richter über den Todesschützen. Es sei fatal gewesen, den psychisch angeschlagenen Jugendlichen in einen Schützenverein zu holen und an der Waffe auszubilden. "Dass es zu einem solchen Amoklauf kommen konnte, konnte keiner erahnen", schränkte Skujat ein.

Dem Vater sei kein Stellvertreterprozess gemacht worden, sagte der Richter. "Es kam zu keinem Spießrutenlauf." Allerdings habe der Angeklagte mit seinem Verhalten, bis auf eine kurze Erklärung zu schweigen, die Chance verpasst, eine Versöhnung mit den Angehörigen in Gang zu setzen.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) nannte das Urteil ein wichtiges Signal an die Politik, entschiedener gegen die unkontrollierte Verbreitung von Waffen in Privathaushalten vorzugehen. "Das Urteil stellt unmissverständlich klar, dass ein Verstoß gegen das Waffenrecht kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Straftat,", sagte der stellvertretende GdP-Chef Frank Richter. Die Einhaltung des Waffenrechts müsse nun endlich wirksam kontrolliert wird. "Dass die Wahrscheinlichkeit privater Waffenbesitzer unangemeldet kontrolliert zu werden, faktisch gegen Null tendiert, ist nicht hinnehmbar", sagte Richter.



Quelle: Reuters (10. Februar 2011)

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Themen: Germany , Staatsanwaltschaft , Western Europe , Europe , Drohen , Landgericht Stuttgart , Autohaus , Amoklauf , Winnenden , Crime , German Language - General , Government / Politics , Judicial Process / Court Cases / Court Decisions

Erschienen 10. Februar 2011 bei http://www.reuters.com.

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