Wem gehört der Valentinstag?
Kanzlei Blaufelder | 7. Februar 2012 — Gerade am Valentinstag geht die Liebe gerne auch durch den Magen. Mit einem am Montag, 06.02.2012, veröffentlichten Beschluss…
Wer die in den letzten Tagen besonders losgebrannte Diskussion um ACTA verfolgt hat, wird sich inzwischen auch ein wenig im Dschungel der deutschen Urheberrechtsbestimmungen umgesehen haben. Unter den vielen Möglichkeiten, sich eine Marke anzumelden, bildet die Wortmarke gem. § 7 MarkenV eine der bekannteren - im Gegensatz etwa zur Kennfadenmarke (§ 10 MarkenV). Als solche Wortmarke sollte am 13. August 2008 das Wort Valentin für einige Waren der Klasse 30, namentlich Gebäck, Torten, Pralinen, Bonbons, Kekse, Konfekt, Lebkuchen, Marzipan, Schokolade angemeldet werden. Man merkt schon, wohin das ganze führt ... der Valentinstag, der sich seit Mitte des 20. Jahrhunderts durch intensive Reklame seitens von Blumenhändlern und Süßwarenverkäufern von einem relativ unbekannten Brauch zu einer weltweiten Institution gewachsen ist, sollte mithilfe des Markenrechts ein wenig weiter ausgenommen werden. Das BPatG machte dem ganzen nun einen Strich durch die Rechnung. Mit einem Beschluss, der gestern veröffentlicht wurde, lehnte es die Eintragung der Marke letztinstanzlich ab, da ihr die nötige Unterscheidungskraft fehle. Interessant an dem Beschluss ist weniger die Ablehnung der Eintragung als vielmehr der doch inzwischen schleichende Einzug von Informationstechnologie in die grauen Amtsstuben deutscher Gerichte. So heißt es auf Seite 6: So bringt insbesondere der "Valentinstag" der Süßwarenindustrie zusätzliche Umsätze (vgl. den der Anmelderin in Anlage 3 zur Terminsladung übermittelte Artikel aus www.derhandel.de, Bl. 31 - 32 d. A.), indem entsprechend aufgemachte Produkte (z. B. Schokoladenherzchen) angeboten und beworben werden (vgl. die der Anmelderin in Anlage 4 zur Terminsladung übermittelte Google-Recherche, Bl. 33 d. A.). Und kurz darauf folgt aus diesen Gründen auch der Todesstoß für die beantragte Valentin-Marke: Daraus folgt, dass der Begriff "Valentin" gleichsam als Synonym für oder jedenfalls im Zusammenhang mit den einschlägigen Geschenkwaren, die allesamt speziell, auch in entsprechender Aufmachung, für den Valentinstag produziert und als entsprechendes Präsent angeboten werden können, als sehr deutlicher Sachhinweis auf den "Valentinstag" verwendet wird. Begegnet der Begriff "Valentin" den angesprochenen Verkehrskreisen, die vorliegend insbesondere aus den (End-) Verbrauchern der beanspruchten Waren bestehen, in einem entsprechenden Zusammenhang, so liegt de…
» Vollständiger ArtikelErschienen 7. Februar 2012 auf http://de-lege-lata.blogspot.com.
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MarkenBlog | 14. Februar 2012 — Das passende Bundespatentgerichtsurteil zum heutigen Valentinstag hat RA Thorsten Blaufelder schon vor einigen Tagen besproch…
Jus@Publicum | 14. Februar 2012 — Happy Valentine 2012 © Liz Collet Photography © Liz Collet Wir kommen um dieses Thema heute noch nicht endgültig herum. T…
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 15. März 2011 — BPatG Beschluss vom 10.02.2011 25 W (pat) 47/10 Autopack Das BPatG hat entschieden, dass die Zeichenfolge "Autopack" ausreichende …
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 14. März 2011 — BPatG, Beschluss vom 10.02.2011, Az. 25 W (pat) 47/10 § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG Das BpatG hat entschieden, dass die Wortma…
Dr. Graf | 8. Juni 2011 — Rechtsnorm: § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG Mit Beschluss vom 19.01.2011 (Az. 26 W (pat) 5/10) hat das Bundespatentgericht entschied…
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 10. August 2010 — Mit der Frage der fehlenden Unterscheidungskraft hatte sich das Bundespatentgericht (Beschluss vom 27.07.2010 Az: 28 W (pat) …
Dr. Graf | 1. April 2011 — Rechtsnorm: § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG Mit Beschluss vom 09.12.2010 (Az. 28 W (pat) 95/09) entschied das Bundespatentgericht, d…
Recht geblogt | 14. Dezember 2009 — Erstaunlich ist doch immer wieder, wie oft versucht wird Slogan als Marke zu registrieren. Auch bei dem folgenden als Wortmarke…
Rechtsanwalt Kai Jüdemann | 9. Februar 2011 — Das Bundespatentgericht hat die vom Deutschen Patent- und Markenamt angeordnete Löschung der Marke „Neuschwanstein“ bestätigt. …
Es wird aktuell viel gestritten um ACTA. Netzsperren und Internet-Filter vermuten die Kritiker - stimmt ja gar nicht, sagt die EU-Kommission . Was stimmt denn nun? Letztlich lässt sich das nur beantworten, indem man den Vertrag im Wortlaut liest. Wir...
§ 6 In der Anmeldung ist anzugeben, ob die Marke als 1. Wortmarke (§ 7), 2. Bildmarke (§ 8), 3. dreidimensionale Marke (§ 9), 4. Kennfadenmarke (§ 10), 5. Hörmarke (§ 11) oder 6. sonstige Markenform (§ 12) in das
§ 10 (1) Wenn der Anmelder angibt, dass die Marke als Kennfadenmarke eingetragen werden soll, ist § 9 Abs. 1 bis 4 entsprechend anzuwenden. (2) Die Anmeldung kann eine Beschreibung der Marke mit Angaben zur Art des Kennfadens enthalten. MarkenV