Valentin als Wortmarke?

Wer die in den letzten Tagen besonders losgebrannte Diskussion um ACTA verfolgt hat, wird sich inzwischen auch ein wenig im Dschungel der deutschen Urheberrechtsbestimmungen umgesehen haben. Unter den vielen Möglichkeiten, sich eine Marke anzumelden, bildet die Wortmarke gem. § 7 MarkenV eine der bekannteren - im Gegensatz etwa zur Kennfadenmarke (§ 10 MarkenV). Als solche Wortmarke sollte am 13. August 2008 das Wort Valentin für einige Waren der Klasse 30, namentlich Gebäck, Torten, Pralinen, Bonbons, Kekse, Konfekt, Lebkuchen, Marzipan, Schokolade angemeldet werden. Man merkt schon, wohin das ganze führt ... der Valentinstag, der sich seit Mitte des 20. Jahrhunderts durch intensive Reklame seitens von Blumenhändlern und Süßwarenverkäufern von einem relativ unbekannten Brauch zu einer weltweiten Institution gewachsen ist, sollte mithilfe des Markenrechts ein wenig weiter ausgenommen werden. Das BPatG machte dem ganzen nun einen Strich durch die Rechnung. Mit einem Beschluss, der gestern veröffentlicht wurde, lehnte es die Eintragung der Marke letztinstanzlich ab, da ihr die nötige Unterscheidungskraft fehle. Interessant an dem Beschluss ist weniger die Ablehnung der Eintragung als vielmehr der doch inzwischen schleichende Einzug von Informationstechnologie in die grauen Amtsstuben deutscher Gerichte. So heißt es auf Seite 6: So bringt insbesondere der "Valentinstag" der Süßwarenindustrie zusätzliche Umsätze (vgl. den der Anmelderin in Anlage 3 zur Terminsladung übermittelte Artikel aus www.derhandel.de, Bl. 31 - 32 d. A.), indem entsprechend aufgemachte Produkte (z. B. Schokoladenherzchen) angeboten und beworben werden (vgl. die der Anmelderin in Anlage 4 zur Terminsladung übermittelte Google-Recherche, Bl. 33 d. A.). Und kurz darauf folgt aus diesen Gründen auch der Todesstoß für die beantragte Valentin-Marke: Daraus folgt, dass der Begriff "Valentin" gleichsam als Synonym für oder jedenfalls im Zusammenhang mit den einschlägigen Geschenkwaren, die allesamt speziell, auch in entsprechender Aufmachung, für den Valentinstag produziert und als entsprechendes Präsent angeboten werden können, als sehr deutlicher Sachhinweis auf den "Valentinstag" verwendet wird. Begegnet der Begriff "Valentin" den angesprochenen Verkehrskreisen, die vorliegend insbesondere aus den (End-) Verbrauchern der beanspruchten Waren bestehen, in einem entsprechenden Zusammenhang, so liegt de…

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Themen: Google , Gerichtsentscheidungen , Reklame , Bundespatentgericht , Schokolade

Erschienen 7. Februar 2012 auf http://de-lege-lata.blogspot.com.

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