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Äußerst angespannt

am 27.03.2007 von LawBlog

Nach einer Alkoholfahrt muss meine Mandantin zunächst auf ihren Führerschein verzichten. Das ist klar. Am 8. Dezember 2006 erging ein Strafbefehl. Darin wird eine Sperre von weiteren sieben Monaten verhängt. Das macht dann insgesamt knapp zehn Monate, in denen meine Mandantin nicht fahren darf.
Ob es nicht auch ein bisschen weniger hätte sein dürfen, darüber kann man streiten. Am dafür vorgesehenen Ort. In der Hauptverhandlung. Diese muss auf den Einspruch gegen den Strafbefehl anberaumt werden. Das sah zunächst auch ganz gut aus. Das Amtsgericht lud für den 6. Februar 2007. Doch dieser Termin wurde abgesagt.
Auf meine jüngste Bitte, die Sache doch jetzt mal zu verhandeln, kam eine Ladung auf den 17. August 2007. Mit dem Hinweis:
Eine frühere Terminierung kommt angesichts äußerst angespannter Terminslage nicht in Betracht.
Damit erspart die zuständige Richterin sich jedenfalls Arbeit. Die Sperre gemäß Strafbefehl läuft zufälligerweise …

Falsch investiert

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Gemein

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Schnellschnell

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