User Generated Content: Forenhaftung ohne Kenntnis ist für’n A****

Wie der Kollege Dr. Bahr mitteilt, nimmt das Landgericht Hamburg nunmehr erst ab Kenntnis eines Forenbetreibers eine Haftung für schmähende Inhalte an (Urteil v. 16.09.2009 - Az.: 325 O 243/09). Wer ein Forum bzw. Blog betreibt, muss nicht Tag und Nacht darüber wachen, dass jemand Unbekanntes einen Mitmenschen mit der unfeinen Bezeichnung für das Gesäß bedenkt. Ab Kenntnis sollte er den Unflat dann aber schleunigst löschen.

Die Zivilkammer 25 des Landgerichts schloss sich somit (endlich) der Rechtsmeinung des insoweit umgestimmten hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg und der anderer Oberlandesgerichte an. Letztes Jahr war es mir nicht gelungen, die in Pressesachen etc. federführend zuständige Zivilkammer 24 unter Leitung eines gewissen Richter Buske vom Irrsinn einer unwissentlichen Haftung eines Forenbetreibers für User Generated Content zu überzeugen. In der Sache habe ich eine Verfassungsbeschwerde lau…

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Themen: Pressefreiheit , Internet , Abmahnung , Meinungsfreiheit , Olg Hamburg , Stefan Niggemeier , User Generated Content , Fliegender Gerichtsstand , Bahr , Kollegen , Blogger , Kenntnis , Landgericht Hamburg , Kai Diekmann , Parodie , Buske , Zensur , Pressekammer , Medienmanipulation
Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 30. November 2009 auf http://www.kanzleikompa.de.

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