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USA: Plakatwerbung für Sexualstraftäter?

am 21.02.2006 von strafblog

Statt Werbung werden in wenigen Monaten Gesichter von Sexualstraftätern an den Landstraßen des US-Bundesstaats Mississippi zu sehen sein. Der Chef der Sozialbehörde will Namen und Fotos von Vergewaltigern auf gigantische Plakattafeln kleben lassen. Bürgerrechtler protestieren.
Das berichtet SPIEGEL-online in einem gestern veröffentlichten Beitrag und fährt fort: Vor allem Bilder von Tätern, die sich an Minderjährigen vergangen haben, sollen demnächst die bis zu hundert geplanten Plakate zieren, sagt der Chef der Sozialbehörde des US-Bundesstaats Mississippi, Donald Taylor. Ziel sei, die Öffentlichkeit auf deren Straftaten aufmerksam zu machen. Wenn Sie ganz groß rauskommen wollen mit Namen und Bild, lassen Sie sich verurteilen, so Taylors markiger Kommentar gegenüber der Zeitung The Clarion-Ledger.

Auf den Plakaten, die im Frühsommer angebracht werden sollen, werden den Plänen zufolge Fotos und Namen von Tätern, die derzeit im Gefängnis sitzen, sowie Einzelheiten über deren Vergehen veröffentlicht. Im Internet sind die Akten von Sexualstraftätern der meisten US-Bundesstaaten ohnehin zu sehen - mit Namen, Foto, Wohnort und dem, was sie auf dem Kerbholz haben. Einige Staaten schreiben einen Vermerk für Sextäter im Führerschein vor, andere streben eine Überwachung per GPS-Peilgerät an.

Bürgerrechtlier machen dem gegenüber geltend, dass in der geplanten Aktion eine schwere Persönlichkeitsrechtsverltzung zu sehen sei. Es seien schon wiederholt Unschuldige verurteilt worden, die nicht noch zusätzlich an den Pranger gestellt werden dürften. Außerdem erschwere eine weitere öffentliche Bloßstellung die soziale Reintegration von Straftätern.

Anmerkung: Nach unserem Verfassungsverständnis wäre eine solche Aktion sicher gar nicht erst diskussionsfähig, weil sie offenkundig gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Verurteilten verstoßen würde und seiner sozialen Vernichtung gleichkäme. Ein vorrangiges Gemeinwohlinteresse an einer derart exhibitionistischen Offenlegung von Straftaten im Zusammenhang mit der bevorstehenden Haftentlassung des Betroffenen wäre nicht begründbar. Aber in den USA ist, was die Menschenrechtssituation anbetrifft, halt manches anders. Siehe Guantánamo.

Autor: RA Rainer Pohlen

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