USA grabschen nach europäischen Cloud–Daten
Die – spätestens seit der letzten CeBit ist sie in
aller Munde. Doch jetzt zeigt sich erneut, dass die Daten in der Cloud nicht so sicher sind wie man es sich wünschen könnte.
Wie heise.de berichtete, müssen Cloud-Anbieter den US-Strafverfolgungsbehörden nach amerikanischem Recht nämlich Zugriff auf die in
der Cloud gespeicherten Daten gewähren.
EU muss Zugriff auf Daten gewähren
Zugriff muss aufgrund amerikanischer Gesetze auch auf die Daten gewährt werden, die in europäischen Rechenzentren liegen. Sobald
Daten von einem Unternehmen gelagert, gespeichert oder verarbeitet werden, welches seinen Hauptsitz in den USA hat, müssen die dort
geltenden Gesetze befolgt werden. Nach dem US-„Patriot Act“ dürfen die Strafverfolgungsbehörden weitreichend auf Daten zugreifen.
Problem dabei: Nicht immer werden die Betroffenen von der Datenweitergabe informiert. Denn in den USA kann das FBI ein Redeverbot für
das betroffene Unternehmen aussprechen, so dass die Betroffenen unter Umständen nicht einmal erfahren, dass ihre Daten weitergegeben
wurden.
Probleme aufgrund unterschiedlichen Datenschutzniveaus
Dass Datenweitergaben in andere Länder aufgrund der teilweise sehr unterschiedlichen Datenschutzniveaus ein schwieriges Thema ist,
zeigt sich vor allem dann, wenn von Deutschland aus Daten ins Ausland übertragen werden. Denn unter anderem gelten auch die USA als
„unsicheres Drittland“ (solange sich das betroffene Unternehmen nicht den „safe harbor principles“ angeschlossen hat) und es sind
bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, um eine datenschutzkonforme Übermittlung zu gewährleisten.
Wenn es allerdings darum geht, dass Zugriff auf Daten gewährt werden soll, die in Deutschland liegen, stehen wir vor einem ganz
anderen Problem: Denn wie soll das bei einem US-amerikanischen Unternehmen überhaupt verhindert werden und wie kann man sich davor
schützen, dass die eigenen Daten plötzlich in den USA landen?
ULD: Widerspruch zum EU-Datenschutzrecht
Thilo Weichert, Chef des Unabhängigen Landeszentrums für Schleswig Holstein (ULD), sagte laut heise:
Diese Datenweitergabe aus dem EU-Gebiet heraus steht im Widerspruch zu europäischem Datenschutzrecht. Das Risiko einer
Datenweitergabe stellt die Vertraulichkeit der auf Microsoft-Rechenzentren gehosteten Daten und Anwendungen infrage und entzieht
bestehenden Verträgen zur Datenverarbeitungsdienstleistung die Grundlage. Unternehmen sollten sich daher bei der Nutzung von
Cloud-Diensten für …
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