USA: Gesetzesinitiative fordert Altersüberprüfung bei offenen WLAN
am 06.02.2008 von http://www.medien-gerecht.de
Im amerikanischen Bundesstaat Utah sorgt derzeit eine Gesetzesinitiative für Furore: Ziel des Gesetzes: Betreiber offener Funknetze sollen verpflichtet werden eine Altersüberprüfung in den Anmeldevorgang ans Netz einzubauen, damit Kinder geschützt werden über die öffentlichen Zugänge pornographischen Inhalt abzurufen.
Die Initiative mag zwar here Ziele verfolgen, aber ob es sich dabei um eine praktikable Lösung handelt? Der Anmeldevorgang an ein offenes WLAN an sich, hat nichts mit dem Alter des Surfers zu tun. Die WLAN-Betreiber müssten daher noch eine Authorisierungssoftware einbauen. Gerade das widerspricht jedoch dem Sinn von öffentlichen WLAN.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob diese Maßnahme tatsächlich …
LG Hamburg: Zur Störerhaftung bei einem offenen WLAN
BERLIN BLAWG / Das Landgericht Hamburg hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren mit Urteil vom 26. Juli 2006 – AZ: 308 = 407/06 – entschieden, dass die Einwendung, ein offenes WLAN betrieben zu haben, nicht geeignet ist, die Unterlassungsansprü…
LG Hamburg: Betreiber haftet bei offenem WLAN
advobLAWg / Golem berichtet:Ein offenes WLAN kann für dessen Betreiber unliebsame rechtliche Problem mit sich bringen. Das Landgericht Hamburg stellte kürzlich fest, dass WLAN-Betreiber für die Sicherung ihres Routers zu sorgen haben, anderenfalls liege ein V…
Offenes WLAN: Betreiber haftet
LawBlog / Wer ein offenes WLAN betreibt, kann mächtig Ärger bekommen. Das Landgericht Hamburg bestätigte eine einstweilige Verfügung gegen Anschlussinhaber, über deren IP-Adresse illegale Downloads gelaufen sein sollen. Den Einwand, das WLAN könne in ein…
WLAN-Störerhaftung und kein Ende ...
LAWgical / Es wird immer grotesker: Nach dem Landgericht Düsseldorf (16.07.2008 - 12 O 195/08) sind jetzt sogar Rentner für die von Dritten über ihr ungesichertes WLAN im Internet begangenen Urheberrechtsverletzungen verantwortlich (Pressemitteilung der…
Kurzmeldung: LG Düsseldorf bestätigt Haftung für WLAN-Inhaber
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Nach vorliegenden ersten Informationen, eine offizielle Pressemitetilung liegt noch nicht vor, hat das LG Düsseldorf heute (AZ: 12 O 195/08, 12 O 229/08, 12 O 232/08) die Haftung für WLAN-Inhaber bejaht. Damit entscheidet das LG Düsseldorf anders…
Unverschlüsseltes WLAN und Störerhaftung
advobLAWg / Wer ein offenes, unverschlüsseltes WLAN-Netzwerk betreibt, haftet für die von unbekannten Dritten über diesen WLAN-Zugang begangenen Rechtsverletzungen. Dies hat das LG Hamburg am 26.07.2006 unter dem Aktenzeichen 308 O 407/06 (Volltext über die…
