USA: FCC verabschiedet Regeln zur Netzneutralität
Die fünf Kommissare der (FCC) hier in Washington DC haben heute eine Order
zur Netzneutralität mehrheitlich mit 3 gegen 2 Stimmen beschlossen. Präsident Obama hat die Entscheidung ausdrücklich begrüßt. Der
Text der Order selbst wird der Öffentlichkeit erst in einigen Tagen zur Verfügung stehen. Es gilt als ziemlich sicher, dass die Order
vor Gericht angefochten werden wird. Möglicherweise setzt auch der im Januar neu zusammentretende US Kongress die neuen Regeln per
Gesetz außer kraft.
Die FCC unterscheidet in der Order zwischen Mobilen Breitbandzugang und Anbietern von Breitband über das Festnetz. Anbieter von
Mobilem Breitbandzugang genießen größere Freiheiten. Hier eine erste Einschätzung:
Regel 1: Transparenzgebot:
Text: “A person engaged in the provision of broadband Internet access service shall publicly disclose accurate information regarding
the network management practices, performance, and commercial terms of its broadband Internet access services sufficient for
consumers to make informed choices regarding use of such services and for content, application, service, and device providers to
develop, market, and maintain Internet offerings.”
Erläuterung: Jeder Betreiber von Breitband Internetzugang muss den offenlegen, wie er sein Netz verwaltet (Network Management Policy), einschließlich einer
Leistungsbeschreibung (performace characteristics). Dieses Transparenzgebot gibt für den mobilen Breitbandzugang wie für
Breitband-Festnetznanbieter.
Regel 2: Blockierungsverbot:
Text: “A person engaged in the provision of fixed broadband Internet access service, insofar as such person is so engaged, shall not
block lawful content, applications, services, or non-harmful devices, subject to reasonable network management.”
Erläuterung: Inhalte, deren Verbreitung kein gesetzliches Verbot verletzen (any legal internet sites or services) oder die von
Geräten stammen, die dem Netz nicht schaden (non-harmful devices) dürfen vom Netzbetreiber nicht blockiert werden. „Vernünftiges
Netzmanagement“ (Reasonable Network Management) ist erlaubt. Die FCC definiert diesen Begriff weit. Beobachter ziehen den
Umkehrschluss, dass Inhalt, die gegen das Urheberrecht verstoßen, blockiert werden dürfen. Für die Mobilen Breitbandanbieter lautet
die Verpflichtung modifiziert:
“A person engaged in the provision of mobile broadband Internet access service, insofar as such person is so engaged, shall not block
consumers from accessing lawful websites, subject to reasonable network management; nor shall such person block applications that
compete with the provider’s voice or video telephony services, subject to reasonable network.”
Erläuterung: Mobile Breitbandanbieter dürfen jedenfalls den Zugang zu Webseiten und Diensten nicht blockieren, die Angebote anbieten,
die mit Angeboten der Mobi…
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