USA: American Bar Association : US-Gerichte müssen ausländischen Datenschutz respektieren - sehr praxisrelevant, aber wird es umgesetzt?

Über das Thema „Discovery“ haben wir ja schon öfters hier im Blog diskutiert: Im amerikanischen Zivilverfahren haben Kläger und Beklagte die Möglichkeit, im Rahmen der „Discovery“ gegenseitig (ohne Einschaltung des Richters) die Herausgabe relevanter Dokumente zu verlangen. Die Anzahl der Fälle, in denen von diesem Informationsaustausch auch ausländische Unternehmen betroffen sind, steigt zunehmend. Es geht bei der Discovery häufig um tausende von Dokumenten. Dies führt zu dem Problem, inwiefern das amerikanische mit dem ausländischen Recht hinsichtlich des Datenschutzes zu vereinbaren ist. Die Lösung ist nicht einfach.

Die US-Anwaltskammer „American Bar Association“ (ABA) hat sich nun der „Discovery“ im Ausland in einem umfangreichen Bericht angenommen, in dem die US-amerikanischen Gerichte zur Respektierung ausländischen Rechts bei der Beweisermittlung in Zivilprozessen aufgerufen werden.

Obwohl nicht selten ausländisches Recht der Übersendung von Beweismitteln in die USA entgegensteht, kommen trotzdem viele ausländische Konzerne - auch Deutschland - dem Verlangen nach Dokumenten umfänglich nach. Und auch US-Gerichte schenken ausländischen Regelungen selten Beachtung, da sie eine Verzögerung oder Einschränkung der Beweisermittlung befürchten, so der Vorsitzende der ABA Michal Burke.

Die ABA warnt davor, dass das Ausland in Zukunft härter auf diese Datenschutzverstöße reagieren könnte, sofern US-Gerichte weiterhin Gesetze in anderen Staaten mangelhaft respektieren. Daher empfiehlt die ABA in Anlehnung an die Forderungen, die der US Supreme Court bereits 1987 in der Leitentschiedung „Aerospatiale" aufgestellt hat, dass US-amerikanis…

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Themen: Gesetze , Supreme Court , American Bar Association , Discovery , Aba , E-discovery
Rechtsgebiet: Telekommunikationsrecht

Erschienen 8. Februar 2012 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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