US-Supreme-Court entscheidet gegen Betreiber von Filesharing-Software
am 27.06.2005 von www.unternehmensjurist.de
Wie Heise Online heute berichtet, hat der Oberste Gerichtshof der USA gegen die Betreiber der Filesharing-Software Grokster und Morpheus entschieden. Demnach können Hersteller von Geräten oder Software, die mit der Möglichkeit zur Copyright-Verletzung promotet würden, auch für die Rechtsverletzungen Dritter, die die Geräte oder die Software nutzten, verantwortlich gemacht werden. Hierfür sah der US-Supreme-Court Hinweise. Deshalb wurde das Urteil der Vorinstanz aufgehoben, das die Klagen von Film- und Musikkonzernen gegen die Filesharing-Software noch abgelehnt hatte.
Zwar steht damit noch nicht fest, dass die beiden betroffenen Programme oder Filesharing-Software allgemein grundsätzlich illegal sind, aber die Vorinstanz muss nun überprüfen, ob die Programme explizit mit der Möglichkeit zur Verletzung des Urheberrechts beworben worden ist. Falls dies der Fall ist, könnten die Hersteller auch für die Rechtsverletzungen durch Dritte zur Verantwortung gezogen werden.
Der US-Supreme-Court weicht damit von einem bisher als vergleichbar angesehenen Urteil aus dem Jahre 1984 ab (Betamax), nach dem signifikante rechtmäßige Nutzungsmöglichkeiten der Geräte wie das Aufzeichnen von TV-Sendungen das von Rechteinhabern geforderte Verbot der Videotechnik entgegen …
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