US-Justiz verurteilt EU-Entscheidung
am 19.09.2007 von Handakte WebLAWg
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs Erster Instanz (GEI) stößt beim US-Justizministerium als auch bei einigen Kongress-Abgeordneten auf Ablehnung. Der im Justizministerium für Wettberwerbsfragen zuständige Thomas Barnett sieht in der Entscheidung einen Nachteil für den Verbraucher.
Wörtlich meinte er:
“US-Gerichte erkennen die potentiellen Vorteile für den Verbraucher wenn ein Unternehmen - und sei es ein marktbeherrschendes Unternehmen - in eigener Regie Geschäftsentscheidungen trifft, wie etwa die Erweiterung populärer Produkte um weitere Funktionen, oder die Lizenzierung geistigen Eigentums an Konkurrenten, beziehungsweise …
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