US-INSOLVENZRECHT

Gesellschafterdarlehen sind auch dann nicht kapitalersetzend, wenn sich unmittelbar vor der Darlehensgewährung die finanzielle Lage der Gesellschaft und die bilanzielle Überschuldung sehr rasch verschlechtert haben Die Lehre des kapitalersetzenden Darlehens in den USA ist kompliziert, denn es gelten nebeneinander das Recht der Bundesstaaten außerhalb des Insolvenzverfahrens und im Insolvenzverfahren das Bundesrecht. Das Bundesgesetz verweist lediglich auf die Rechtsprechung vor Inkrafttreten des Insolvenzgesetzes. Das Bundesrecht des Kapitalersatzes ist also “common law”. Die Voraussetzungen fur die Betrachtung des Darlehens als kapitalersetzend sind in der Rechtsprechung umstritten und nicht höchstrichterlich geklärt. Nach einer Meinung in der Rechtsprechung fuhrt eine rasche Verschlechterung der Überschuldung (englisch: “deepening insolvency”) zur Qualifizierung eines Gesellschafterdarlehens als kapitalersetzend. Eine andere Meinung stellt auf Gläubigerbenachteiligung ab; demnach ist die schlechte finanzielle Lage allein nicht ausschlaggebe…

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Themen: Englisch , Us-unternehmensrecht , Nietzer&häusler , Deutsch Amerikanisches Recht , Amerikanisches Unternehmensrecht , Kapitalersetzende Darlehen , Us-insolvenzrecht

Erschienen 15. November 2011 auf http://www.usa-recht.de.

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