US-Behörden sollen direkten Zugriff auf Daten beim BKA erhalten

Die Bundesregierung hat ohne Beteiligung des Bundestags und unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit den USA ein völkerrechtliches Abkommen über den gegenseitigen Austausch von Daten abgeschlossen. Der Vertrag beinhaltet den automatisierten gegenseitigen Zugriff auf daktyloskopische Daten und DNA-Profile zu Strafverfolgungszwecken und zur Gefahrenabwehr. Zudem soll auch ein Austausch von Informationen zu Personen erfolgen, die in Verdacht stehen, künftig terroristische Straftaten zu begehen. Dazu werden personenbezogene Daten wie u.a. Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Fingerabdrücke dieser Personen ausgetauscht. Der deutsche Staat übermittelt also personenbezogene Daten von Bürgern in die USA, die (nur) in dem Verdacht stehen, dass sie terroristische Straftaten begangen haben oder künftig begehen werden. Wer weiß, wie schnell ein Anfangsverdachte bejaht ist, der wird eine Vorstellung davon haben, was das bedeutet. Eigentlich müssten die Dat…

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Themen: Datenschutz , Bundestag , Demokratie , Schaar

Erschienen 3. Juli 2009 auf http://www.internet-law.de/.

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