Urteil:Vermieter darf nach Kündigung Strom und Heizung abstellen

Karlsruhe (Reuters) - Einem Mieter dürfen einem Gerichtsurteil zufolge nach Auslaufen des Mietvertrags Strom und Heizung abgestellt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.

Der Mieter habe nur während des laufenden Mietvertrages Anspruch auf Energielieferungen wie Wasser, Strom und Heizung, entschieden die Richter. Sobald der Mieter nach der Kündigung zur Räumung verpflichtet sei, dürfe der Vermieter die Lieferungen in der Regel einstellen. Das Gericht wies damit die Klage eines Berliner Cafebesitzers ab, dem gekündigt worden war. Er wollte mit der Klage verhindern, dass der Vermieter der Räume die Heizung abstellt. (Az.: XII ZR 137/07)

Der Mieter hatte nach einem Streit über die Nebenkostenabrechnung 2001 zunächst seine Vorauszahlungen eingestellt, später war er auch mit der Miete im Rückstand. Der Vermieter kündigte den Mietvertrag mehrfach, zuletzt im August 2007. Außerdem drohte er mehrmals an, die Heizung abzustellen. Dagegen erhob der Mieter Klage und scheiterte zuletzt vor dem Kammergericht Berlin.

Der BGH wies seine Revision jetzt ab und billigte dem Vermieter damit das Recht zu, die Heizung tatsächlich abzustellen. Es könne jedoch Ausnahmen geben, nach denen der Vermieter auch nach Vertragsende zur Weiterlieferung von Energie verpflichtet sei, hob das Gericht hervor. Die Richter teilten jedoch nicht mit, welche Fälle das sein könnten. Die Grenze sei aber dann erreicht, wenn der Vermieter kein Geld mehr vom Mieter erhalte und daher bei einer Weiterlieferung von Energie selbst draufzahlen müsse.



Quelle: Reuters (6. Mai 2009)

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Themen: Germany , Bgh , Bundesgerichtshof , Miete , Legislation , Western Europe , Europe , German General News , Domestic Politics , Central And Eastern Europe , Judicial Processes/court Cases/court Decisions , Kammergericht Berlin , Mietvertrag , Bgh Vermieter Darf Wasser Abstellen

Erschienen 6. Mai 2009 bei http://www.reuters.com.

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