Urteilskollektion à la Schmidtlein
am 12.01.2007 von LawBlog
Auf der Homepage des Inkassoanwalts Olaf Tank finden sich jetzt einige Urteile sowie Einstellungsbescheide der Staatsanwaltschaft. Es geht um Forderungen seiner Mandanten, der Internet-Aboverkäufer Schmidtlein.
Hierzu einige Anmerkungen:
1. Amtsgericht Celle, Az.: 11 C 2212/06 (18b)
Die Beklagte hat hier offensichtlich einen Ratenzahlungsvergleich mit der Schmidtlein GbR abgeschlossen. Das heißt, sie hat sich von den außergerichtlichen Mahnungen beeindrucken lassen. Wahrscheinlich hat sie mitgeteilt, dass sie nicht alles auf einmal zahlen kann. Dann dürfte sie den Ratenzahlungsvergleich unterschrieben haben.
Diese Vergleiche enthalten in der Regel die Klausel, dass der Schuldner mit seiner Unterschrift die Forderung anerkennt. Und wenn nicht, kann schon die Bereitschaft zu Teilzahlungen als Anerkenntnis ausgelegt werden.
Das Anerkenntnis nagelt die Beklagte fest. Das Gericht musste sich deshalb nicht eingehend mit der Frage beschäftigen, ob tatsächlich ein Vertrag zustande gekommen ist, ob dieser möglicherweise anfgefochten wurde etc.
Das ergibt sich schon aus der Formulierung “unstreitig”. Die Beklagte hat offensichtlich überhaupt nicht die sachlichen Argumente vorgebracht, die gegen einen Vertragsschluss sprechen.
2. Amtsgericht Lünen, Az.: 7 C 725/06
Es handelt sich um ein Anerkenntnisurteil. Der Beklagte hat die Forderung akzeptiert. Im Falle eines Anerkenntnisses prüft das Gericht nicht, ob die geltend gemachte Forderung gerechtfertigt ist.
3. Amtsgericht Oldenburg Az.: E8 C 8499/06 (XIII)
Ebenfalls ein Anerkenntnisurteil. Das Gericht prüft in diesem Fall nicht, ob die Forderung berechtigt ist.
4. Vollstreckungsbescheide
Vollstreckungsbescheide ergehen gegen Antragsgegner, die sich nicht gegen die Forderung wehren. Das Mahngericht prüft nicht, ob die Forderung begründet ist.
Interessanterweise ist als Forderungsgrund stets “Schuldanerkenntnis” abgegeben. Es dürfte sich also um Fälle handeln, in denen Betroffene während der außergerichtlichen Korrespondenz die Forderung …
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