Urteilsgründe in OWi-Sachen vergessen: Machte nichts - kein Rechtsmittel!
beck-blog | 21. September 2009 — uiuiui, da fängt jeder Richter an zu schwitzen, wenn er entdeckt, dass er vergessen hat sein Urteil (schriftlich) zu begründen.…
Auf den ersten Blick kaum zu verstehen: Ein Gericht setzt keine regulären Urteilsgründe ab - in einem Fall führt das zur Urteilsaufhebung und im anderen bleibt es folgenlos. In OWi-Sachen durchaus möglich, wie zwei Entscheidungen des OLG Brandenburg zeigen.
Nr.1: Fehlende Gründe und Rechtsbeschwerde
Die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft ist gem. § 79 Abs. 1 Nr. 3 OWiG statthaft und gem. § 79 Abs. 3 OWiG i. V. m. § 341, 344, 345 StPO form- und fristgerecht bei Gericht angebracht worden.
2. Die Rechtsbeschwerde hat in der Sache Erfolg; sie ist begründet und führt zu Aufhebung der angefochtenen Entscheidung insgesamt.
Die von der Staatsanwaltschaft Neuruppin erklärte Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf den Rechtsfolgenausspruch greift nicht durch.
Die Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf bestimmte Beschwerdepunkte gem. § 344 Abs. 1 StPO, 79 Abs. 3 OWiG ist nach der so genannten Trennbarkeitsformel nur insoweit wirksam, als sie dem Rechtsmittelgericht die Möglichkeit eröffnet, den angefochtenen Teil des Urteils losgelöst vom nicht angegriffenen Teil der Entscheidung nach dem inneren Zusammenhang rechtlich und tatsächlich zu beurteilen, ohne die Prüfung des übrigen Urteilsinhalts notwendig zu machen. Die den Rechtsmittelberechtigten in § 344 Abs. 1 StPO, 79 Abs. 3 OWiG eingeräumte „Macht zum unmittelbaren Eingriff in die Gestaltung des Rechtsmittels“ (RGSt 69, 110, 111; vgl. BGHSt 14, 30, 36) gebietet es, den in Rechtsmittelerklärungen zum Ausdruck gekommenen Gestaltungswillen im Rahmen des rechtlich Möglichen zu respektieren. Das Rechtsmittelgericht kann und darf diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird, wenn und soweit der angegriffene Entscheidungsteil trennbar ist, also losgelöst vom übrigen Urteilsgehalt selbstständig geprüft und beurteilt werden kann (RGSt 65, 296; RGSt 69, 110, 111; BGHSt 19, 46, 48; BGHSt 24, 185, 187; BGH NJW 1981, S. 589, 590, jeweils m. w. N.). Die grundlegende und unerlässliche Voraussetzung der Trennbarkeit von Schuld- und Rechtsfolgenfrage steht in engstem Zusammenhang mit dem Postulat der inneren Einheit bzw. Widerspruchsfreiheit der das Verfahren stufenweise abschließende Urteile, die als ein einheitliches Ganzes anzusehen, und dem Ziel des Verfahrens verhaftet sind, zu einer insgesamt gesetzesmäßigen Entscheidung zu gelangen (vgl. BGHSt 10, 71, 72; BGHSt 24, 185, 188; BGHSt 25, 72, 75 f.; BGH NJW1981, 589, 590).
Ein solcher Fall der Zulässigen Beschränkung des Rechtsmittels liegt hier schon deswegen vor, weil das Urteil keine Gründe enthält.
Da das dem Betroffenen zugestellte Urteil entgegen § 71 Abs. 1 OWiG, § 267 Abs. 1 StPO keine Gründe enthält, ist dem Rechtsbeschwerdegericht eine Überprüfung dieser Entsche…
» Vollständiger ArtikelErschienen 19. Dezember 2011 auf http://www.blog.beck.de/blog.
beck-blog | 21. September 2009 — uiuiui, da fängt jeder Richter an zu schwitzen, wenn er entdeckt, dass er vergessen hat sein Urteil (schriftlich) zu begründen.…
kanzlei-hoenig.de | 9. August 2009 — Aus der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zu unserer Rechtsbeschwerde in einer Bußgeldsache: Im Gewand der Gehörsrüge wi…
Anwalt bloggt | 26. Mai 2010 — Nach § 79 OWiG ist das Urteil des Bußgeldrichters mit dem Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde grundsätzlich nur unter den dort …
Heymanns Strafrecht Online Blog | 11. August 2011 — Ich hatte ja gestern in anderem Zusammenhang, nämlich wegen der verfahrensrechtlichen Besonderheiten der “Kehrtwende des OLG” ü…
beck-blog | 24. November 2010 — Man kann schon sagen: Das ging schnell! Eine etwas schräge Formulierung im Urteil und schon wird die Rechtsbeshwerde zugelassen…
Heymanns Strafrecht Online Blog | 27. September 2011 — Liegen die Voraussetzungen des § 74 Abs. 2 OWiG vor, ist also der Betroffene in der HV ohne genügende Entschuldigung ausgeblieb…
Heymanns Strafrecht Online Blog | 10. Oktober 2011 — Einer der wenigen Fälle im OWi-Verfahren, in denen m.E. recht gute Erfolgsaussichten bestehen, dass eine Rechtsbeschwerde ggf. …
Andere Ansicht | 5. November 2011 — Die Anordnung des persönlichen Erscheinens des Betroffenen steht nicht im freien Ermessen des Gerichts, sondern ist an das Er…
beck-blog | 25. März 2010 — Das OLG Jena, Beschluss vom 26.02.2010 - 1 Ss 270/09 = BeckRS 2010 05941 hat sich mit einem Gesichtspunkt befasst, der OWi-Ba…
Verteidiger aus Berlin | 3. April 2011 — Liegen die Voraussetzungen für die Entbindung vom persönlichen Erscheinen im Hauptverhandlungstermin gem. § 73 Abs.2 OWiG vor, …