Urteile gegen Vereinsführung des 1.FC Kaiserslautern rechtskräftig

Die ehemalige Vereinsführung von Zweitligist 1. FC Kaiserslautern ist wegen Steuerhinterziehung vom Landesgericht Kaiserslautern rechtskräftig verurteilt worden. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes BGH bestätigte in Leipzig in großen Teilen das Urteil vom 13. Oktober 2005 und verwarf die von den Anwälten der Verteidigung angestrengte Revision.

Demnach erhält der ehemalige FCK-Vorstandsvorsitzende Jürgen Friedrich eine Bewährungstrafe von zwei Jahren wegen Steuerhinterziehung in sechs Fällen, das in einem Fall schuldig gesprochene vormalige Vorstandsmitglied Gerhard Herzog muss 39 000 Euro zahlen.

Die von der Staatsanwaltschaft mit dem Ziel der Strafverschärfung angestrengte Revision hatte nur im Fall von Robert Wieschemann Erfolg. Der in Kaiserslautern zunächst nur wegen Beihilfe in zwei Fällen verurteilte frühere Chef des FCK-Aufsichtsrates wurde von den Leipziger Richtern wegen “täterschaftlicher Steuerhinterziehung” verurteilt. Die Höhe der Geldbuße von 130 000 Euro bliebt trotz der Strafverschärfung bestehen.

Friedrich, Herzog und Wieschemann hatten im Zeitraum von Juli 1999 bis Juli 2002 Sonderzahlungen für die damaligen FCK-Bundesligaspieler Jeff Strasser, Lincoln, Taribo West und Nedad Bjelica zwischen 350 000 Mark und 760 000 Euro verantwortet, die über Scheinfirmen steuerfrei an die Profis flossen und nicht die entsprechende Lohnsteuer abgeführt. Allein Jürgen Friedrich war eine Steuerverkürzung in Höhe von 1,1 Mill. Euro nachgewiesen worden.

Quelle: Handelsblatt

Im Fußball geht es nicht mehr um Bälle und nicht mehr um Füße. Wie sagte einst ein Beteiligter: Brutto, Netto, Scheiß egal, auf die Hand will ichs haben.

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Themen: Urteile , Leipzig , FC Kaiserslautern Und Steuerhinterziehung

Erschienen 7. November 2006 auf http://www.vier-strafverteidiger.de.

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