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Urteile gegen die frühere Vereinsführung des 1. FC Kaiserslautern sind rechtskräftig

am 13.11.2006 von http://www.strafblog.de

Wie das HANDELSBLATT bereits am 7.11. berichtete, ist das Urteil gegen die frühere Vereinsführung der Roten Teufel vom Betzenberg wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof in Leipzig verwarf Anfang der vergangenen Woche - abgesehen von einer geringfügigen Korrektur im Schuldspruch gegen einen der 3 Angeklagten - die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das erstinstanzliche Urteil vom 13.10.2005 ebenso wie die Revisionen der Verteidigung. Der frühere Vereinsvorsitzende Jürgen Friedrich ist damit endgültig zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren mit Bewährung wegen Steuerhnterziehung in 6 Fällen verurteilt, das ehemalige Vorstandsmitglied Gerhard Herzog muss wegen Steuerhinterziehung in einem Fall eine Geldstrafe von insgesamt 39.000 Euro zahlen und der zunächst nur wegen Beihilfe in 2 Fällen verurteilte Ex-Aufsichtsratschef Robert Wieschemann muss wegen täterschaftlicher Steuerhinterziehung 130.000 Euro zahlen. Insoweit hat der BGH zwar den Schuldspruch geändert, den Strafausspruch jedoch bestehen lassen.

Die Angeklagten hatten den Urteilsfeststellungen zufolge im Zeitraum von Juli 1999 bis Juli 2002 den damaligen FCK-Bundesligaspielern Jeff Strasser, Lincoln, Taribo West und Nedad Bjelica am Finanzamt vorbei Sonderzahlungen zwischen 350 000 Mark und 760 000 Euro zukommen lassen, die über Scheinfirmen geleitet und nicht der Lohnsteuer unterzogen wurden. Allein Friedrich soll hierduch Steuerverkürzungen in Höhe von 1,1 Millionen Euro zu verantworten haben.

Der Vorsitzende des 5. Strafsenats, Basdorf, bezeichnete die vom Landgericht verhängten Strafen in der mündlichen Urteilsbegründung als mild, aber nicht zu mild, weil die Angeklagten nicht eigennützig gehandelt hätten.

Die jetzige Vereinsführung des 1. FC Kaiserslautern versucht derzeit noch, in einem Zivilprozess gegen die damaligen Vereinsverantwortlichen einen Teil der 8,9 Millionen Euro als Schadensersatz einzuklagen, die an das Finanzamt nachgezahlt werden mussten und den Traditionsverein fast in die Insolvenz getrieben hätte, berichtet das HANDELSBLATT.

Autor: RA Rainer Pohlen

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