Urteil zur Steuer für "Kampfhunde": Erhöhte Hundesteuer für Hunde gefährlicher Rassen zulässig

Pressemeldung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim zum Urteil vom 26.03.2009, Az. 2 S 1619/08:

Eine Gemeinde, die "Kampfhunde" wegen ihrer potenziellen Gefährlichkeit erhöht besteuern will, darf auf die Rasseliste in landesrechtlichen Regelungen zur Gefahrenabwehr zurückgreifen, wenn es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die zugrunde liegenden Erkenntnisse offensichtlich überholt sind. Das hat der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem jetzt bekannt gegebenen Urteil vom 26.03.2009 entschieden und damit die Klage einer Halterin eines American Staffordshire Terriers abgewiesen.

Die beklagte Stadt hat in ihrer Hundesteuersatzung geregelt, dass für einen Kampfhund jährlich 600 EUR zu zahlen sind, während für alle anderen Hunde nur 81 EUR anfallen. Kampfhunde sind nach der Satzung solche Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren besteht. Kampfhunde sind dabei insbesondere Hunde sogenannter Kampfhunderassen, u. a. der American Staffordshire Terrier. Die Klage der Klägerin gegen den Hundesteuerbescheid hatte vor dem Verwaltungsgericht Erfolg; das Verwaltungsgericht hat beanstandet, dass die Stadt neuere Erkenntnisse über die Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen nicht beachtet habe. Dem ist der VGH nicht gefolgt.

Die erhöhte Hundesteuer für Hunde der Rasse American Staffordshire Terrier verstoße nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Die Stadt habe die Grenzen ihrer steuerrechtlichen Gestaltungsfreiheit nicht überschritten, indem sie manche Hunde automatisch und unwiderleglich, andere aber nur unter besonderen Umständen erhöht besteuere. Die Stadt habe sich an der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde vom 03.08.2000 orientieren dürfen, die u.a. bei Hunden der genannten Rasse die Eigenschaft als Kampfhund vermute. Diese Regelung sei vom VGH bestätigt worden. Im Interesse der Rechtseinheit habe sich die Stadt dieser Wertung anschließen dürfen. Es gebe nämlich keine Anhaltspunkte, dass die Einschätzung der Gefährlichkeit des American Staffordshire Terriers überholt sei. Es sei weiter daran festzuhalten, dass Hunde dieser Rasse ein genetisches Potenzial besäßen, aufgrund dessen sie in besonderer Weise ein gefährliches Verhalten entwickeln könnten. Hunde dieser Rasse hätten wegen ihrer gut bemuskelten Kiefer eine große Beißkraft. Das Zuchtziel sei früher auf eine „Kampfmaschine“ ausgerichtet gewesen, sodass in vielen Zuchtlinien ein übersteigertes und leicht auslösbares Angriffs- und Kampfverhalten festgestellt werden könne. In neueren wissenschaftlichen Untersuchungen werde bestätigt, dass Hunde dieser Rasse überdurchschnittlich durch „ein gestört oder inadäquat aggressives Verhalten“ auffielen. Sie stellten deswege…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Mannheim , Hunde , Kampfhunde , American Staffordshire Terrier , Hundesteuer , Erhöhte Hundesteuer Für Kampfhunde

Erschienen 16. April 2009 auf http://klawtext.blogspot.com/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren
Auch zu Erhöhte Hundesteuer Für Kampfhunde:

Erhöhte Hundesteuer für Hunde gefährlicher Rassen zulässig

Schlosser Aktuell | 16. April 2009 — Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist der Auffassung, daß eine Gemeinde für Hunde sog. gefährlicher Rassen eine erhö…

Kampfhundesteuer Hessen: Kampfhundesteuer

Rechtslupe | 17. April 2009 — Eine Gemeinde, die “Kampfhunde” wegen ihrer potenziellen Gefährlichkeit erhöht besteuern will, darf auf die Rasseliste in lan…

Hundesteuer für American Staffordshire Terrier

Rechtslupe | 24. November 2011 — Eine Kommune ist berechtigt, von dem Halter eines American Staffordshire Terrier eine erhöhte Hundesteuer von 600,– € im Jahr z…

VG Koblenz: Hundesteuer darf erhoben werden

Rechtblog | 4. März 2008 — Die Erhebung einer erhöhten Hundesteuer für einen American Staffordshire Terrier ist nicht zu beanstanden. Dies entschied das V…

Kampfhundesteuer

Rechtslupe | 9. Dezember 2011 — Eine höhere Besteuerung insbesondere von (angeblich) gefährlichen Hunderassen ist nach Ansicht des Niedersächsischen Oberverw…

Kampfhundesteuer

Blickpunkt Recht & Steuern | 4. März 2008 — Die Erhebung einer erhöhten Hundesteuer für einen American Staffordshire Terrier ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Koble…

Erhöhte Hundesteuer für Rottweiler

Blickpunkt Recht & Steuern | 28. August 2007 — Hunde der Rasse “Rottweiler” dürfen nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Münster als sogenannte gefährliche Hunde entsprechend …

Keine erhöhte Kampfhundesteuer

Blickpunkt Recht & Steuern | 19. Mai 2008 — In die Frage, ob die Gemeinden für bestimmte Hunderassen (”Kampfhunde”) einen erhöhten Hundesteuersatz festlegen können, ist …

Erhöhte Hundesteuer für einen Dobermann

Hunde-Gesetz.de | 12. April 2010 — Nach dem Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 12.6.2007 (Aktenzeichen 9 S 72.06) ist die erhöhte Besteuerung für einen Dobe…

Rottweiler Listenhund Erhöhte Hundesteuer: Erhöhte Hundesteuer für bestimmte Rassen – Rottweiler

Hunde-Gesetz.de | 11. März 2010 — In vielen Kommunen wird für sog. gefährliche Hunde eine erhöhte Hundesteuer erhoben. Dabei kann sich die Gefährlichkeit im Rech…