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Urteil zur “Buchpreisbindung”

am 08.07.2006 von http://log.handakte.de/

Verlagsneue Bücher unterliegen nur dann nicht der Buchpreisbindung, wenn sie verschmutzt oder beschädigt sind oder einen sonstigen Fehler aufweisen.
Dabei genügt es nach Meinung des Gerichts nicht, wenn die Bücher vom Händler nach subjektiver Einschätzung als „Mängelexemplare“ angesehen und auf der Außenfolie entsprechend gekennzeichnet werden. Es …

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OLG Frankfurt: Mängelexemplare

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LG Wiesbaden: Verkauf verlagsneuer Bücher bei eBay unter Buchpreis?

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Stellungnahme zur Preisbindung von E-Books

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Schulbücher: Lehrer muss nicht selbst zahlen

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