Kfz Kennzeichen Scanning: Kfz-Kennzeichen-Scanning verfassungswidrig
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Pressemitteilung der Beschwerdeführer vom 11.03.2008:
Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag den heimlichen und verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Fahndungsdateien für verfassungswidrig erklärt. Die Beschwerdeführer begrüßen das Urteil und fordern auch von den nicht unmittelbar betroffenen Bundesländern (Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz) die Abschaffung ihrer entsprechenden, zu weit gehenden Ermächtigungen. Darüber hinaus bedeutet das Urteil nach unserer Überzeugung das endgültige Aus für Pläne, an Flughäfen oder Bahnhöfen beliebige Menschen unter Verwendung biometrischer oder anderer Verfahren mit Fahndungsdateien abzugleichen oder zu orten.
Dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zufolge sind die Vorschriften über den Kfz-Massenabgleich zu unbestimmt und gehen unverhältnismäßig weit. Anders als von den Ländern gewollt, darf der massenhafte Abgleich von Nummerschildern nicht ohne besonderen Anlass routinemäßig vorgenommen werden. Wörtlich heißt es in dem Urteil: „Die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen darf nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne ist im Übrigen nicht gewahrt, wenn die gesetzliche Ermächtigung die automatisierte Erfassung und Auswertung von Kraftfahrzeugkennzeichen ermöglicht, ohne dass konkrete Gefahrenlagen oder allgemein gesteigerte Risiken von Rechtsgutgefährdungen oder -verletzungen einen Anlass zur Einrichtung der Kennzeichenerfassung geben.“
Als einer der erfolgreichen Beschwerdeführer gibt der Datenschutzexperte und Bürgerrechtler Roland Schäfer zu bedenken: „Die vorliegende Entscheidung korrigiert nur eine der zahlreichen überzogenen gesetzlichen Eingriffsbefugnisse. Andere Befugnisse werden nicht oder nicht erfolgreich vor den Verfassungsgerichten angefochten. Es ist daher dringend geboten, dass sich Bürger vermehrt zusammenschließen, um auch auf der politischen Ebene diesen machthungrigen Staat in seine Grenzen zu verweisen.“
Der Jurist Patrick Breyer, der den schleswig-holsteinischen Landtag vergeblich vor der Einführung des verfassungswidrigen Kfz-Massenabgleichs gewarnt hatte, erklärt: „Das heutige Urteil ist ein Armutszeugnis für die Landesregierungen von CDU, CSU und SPD, denen die Unvereinbarkeit dieser Regelung mit unserer Verfassung bekannt sein musste. Wir brauchen Verbesserungen des Gesetzgebungsverfahrens, um die Besorgnis erregende Zunahme verfassungswidriger Gesetze zu bremsen.“
Die dem heutigen Urteil zugrunde liegenden Verfassungsbeschwerden richteten sich gegen das hessische und das schleswig-holsteinische Polizeigesetz, die beide den zügellosen Einsatz automatischer Kennzeichenlesegeräte erlaubten, um Fahrzeuge zu melden, nach denen gefahndet wird. Der automatisierte Kfz-Kennzeichenmassenabgleich erfolgte heimlich und …
» Vollständiger ArtikelErschienen 11. März 2008 auf http://www.daten-speicherung.de.
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Die automatisierte Massenkontrolle von Autokennzeichen in Hessen und Schleswig-Holstein ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Verfahren versto�e gegen den Datenschutz, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Nun m�ssen acht Bundesl�nder nachbessern.