Urteil: Vorratsspeicherung von Kommunikationsspuren verboten [2. Update]

Ein Berliner Gericht hat dem Bundesjustizministerium in einem Grundsatzurteil untersagt, das Verhalten der Besucher des Internetportals des Ministeriums aufzuzeichnen. Ein Urteil mit Folgen für Internetbranche und Politik.

Mit Urteil vom 27.03.2007 hat das Amtsgericht Berlin Mitte dem Bundesjustizministerium untersagt, „[personenbezogene] Daten des Klägers, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Internetportals ‚http://www.bmj.bund.de‚ übertragen wurden, über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern“. Die Aufbewahrung solcher Kommunikationsspuren ermöglicht es, das Surf- und Suchverhalten von Internetnutzern detailliert nachzuvollziehen. In einer solchen Vorratsprotokollierung liegt aber eine „Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung“ der Betroffenen, so das Gericht. Insbesondere dürften sogenannte IP-Adressen nicht gespeichert werden, weil „es durch die Zusammenführung der personenbezogenen Daten mit Hilfe Dritter bereits jetzt ohne großen Aufwand in den meisten Fällen möglich [ist], Internetnutzer aufgrund ihrer IP-Adresse zu identifizieren.“ Auch Sicherheitsgründe rechtfertigten eine personenbeziehbare Erfassung des Verhaltens sämtlicher Nutzer nicht, auch nicht für kurze Zeit.

Das nunmehr rechtskräftige Urteil hat Signalwirkung für die gesamte Internetbranche, in der die personenbeziehbare Aufzeichnung des Nutzerverhaltens weithin üblich ist (sogenannte „Logfiles“ oder „Clickstream“), etwa bei Großunternehmen wie Google, Amazon und eBay. Der Jurist Patrick Breyer, der das Verfahren initiiert hatte, stellt auf seiner Internetseite Daten-Speicherung.de eine Musterklage bereit, mit deren Hilfe sich jeder gegen die Protokollierung seiner Internetnutzung wehren kann. Breyer: „Selbst der Deutsche Bundestag protokolliert gegenwärtig das Verhalten der Nutzer seines Internetportals auf Vorrat – unter Verstoß gegen seine eigenen Gesetze. Ich fordere alle öffentlichen Stellen des Bundes und der Länder auf, die rechtswidrige Vorratsspeicherung spätestens bis zum Jahresende abzustellen. Andernfalls müssen weitere Gerichtsverfahren eingeleitet werden.“ Das Bundesjustizministerium erstellt inzwischen nur noch anonyme Statistiken über die Nutzung seines Internetportals (ohne IP-Adressen).

Dass das Urteil dem Bundesjustizministerium eine „Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gemäß der Art. 1 und 2 GG“ attestiert, ist besonders pikant, weil die Koalition unter Führung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ab 2008 eine allgemeine Vorratsspeicherung von Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetdaten einführen will. Dadurch würden Kommunikationskontakte und Bewegungen der gesamten Bevölkerung nachvollziehbar. Rechtsexperten warnen seit langem, dass CDU, CSU und SPD damit massiv gegen das im Grundgesetz verbriefte Recht auf informationelle Selbstbestimmung aller 82…

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Themen: Datenschutz , Datenschutz IM Staatssektor , Metaowl-watchblog , Datenschutz IM Privatsektor , Vorratsdatenspeicherung , Telemediengesetz , Personenbezogene Daten , Bund , Berlin Mitte
Rechtsgebiet: Telemedienrecht

Erschienen 1. Oktober 2007 auf http://www.daten-speicherung.de.

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