Urteil: Vertragsbedingungen von Mobilkom Austria sind rechtswidrig

Das Handelsgericht Wien hat den Mobilfunk-Marktführer Mobilkom Austria dazu verurteilt (19 Cg 46/08 y als PDF), bestimmte Klauseln in dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht mehr anzuwenden, weil sie rechtswidrig sind. Das vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Konsumentenschutzministers Erwin Buchinger (SPÖ) erwirkte Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Mobilkom Rechtsmittel ergreifen wird.

Mit den umstrittenen Klauseln versucht das Unternehmen, einseitige Vertragsänderungen zuungunsten ihrer Kunden zu erleichtern und das Kündigungsrecht der Kunden zu umgehen. Die Mitbewerber T-Mobile und One haben ähnliche Bestimmungen in ihren AGB. (…)

Quelle: Heise resale vom 21.07.2008

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Themen: Rechtsprechung , Verein , Heise , Vki

Erschienen 21. Juli 2008 auf http://log.handakte.de/.

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