Urteil im Prozess um den Mord im Dresdner Gerichtssaal
Das Urteil im Prozess wegen des Mordes an einer Muslimin wurde nach wenigen Verhandlungstagen unter hohen Sicherheitsvorkehrungen und unter Beobachtung der internationalen Öffentlichkeit gesprochen. Lebenslange Freiheitstrafe unter Bejahung der besonderen Schwere der Schuld wegen Mordes, versuchten Mordes (Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe) und gefährlicher Körperverletzung. Das Urteil wird allgemein begrüßt und die Verhandlungsführung der Vorsitzenden Richterin gelobt (hier der Bericht von Gisela Friedrichsen auf Spiegel-Online).
Der Angeklagte wurde für voll schuldfähig erachtet, die Hinweise auf eventuelle Persönlichkeitsstörungen waren wohl nicht deutlich genug. Auch ein "affektiver Ausnahmezustand", der die Schuld hätte mindern können, lag wohl nicht vor .
In einem Punkt mag man der mündlichen Urteilsbegründung aber nicht folgen. Wenn die Vorsitzende ausführt:
"Zur Zeit der Tat", fuhr sie fort, "gab es am Dresdner Landgericht keinerlei Einlasskontrollen." Einen Vorwurf wollte sie dem Land Sachsen deswegen nicht machen. In den einzelnen Bundesländern werde dies bis heute unterschiedlich gehandhabt. Und dass der Angeklagte gewalttätig werden würde, dafür habe es nicht den geringsten Anhaltspunkt gegeben." (Bericht von Gisela Frie…
» Vollständiger ArtikelThemen: Gerichtssaal , Mord , Landgericht , Materielles Strafrecht , Dresden , Waffen , Kriminologie , Strafverfahrensrecht , Land Sachsen , Mordfall , Gerichtsgebäude , Marwa
Erschienen 11. November 2009 auf http://www.blog.beck.de/blog.
Kommentare zu "Urteil im Prozess um den Mord im Dresdner Gerichtssaal":
Die Antwort ist einfach. Dies ist in erster Linie eine unter politischen Druck zustande gekommene "Verurteilung", ähnlich wie sie die "Sharia" betreibt. Keine "Rechtsprechung", denn die hätte die Krankheit des Angeklagten berücksichtigen müssen. "Sharia" will in erster Linie "Rache", "Rechtsprechung" dagegen, berücksichtigt alle Faktoren, u. a. Zurechnungefähigkeit, Trunkenheit, Krankheit usw. Das unterscheidet uns vom Mittelalter und seinen Rache und Fehde-Gedanken.
"Eine geringe Schuld" verzeichneten die Richter dagegen drei Türken die in Bensheim einen Deutschen totprügelten. Da blieben sie weit unter dem Strafmaß, denn das sieht für Todschlag 10 Jahre vor... Ebenso bei Ehrenmorden, wo der "soziokulturelle Hintergrund" bereits jetzt strafmildernd wirkt.
Es macht mir große Sorge, daß Richter dem "Druck der Straße" und islamischen Lobbyisten nachgeben und dabei unser Rechtssystem immer mehr aushöhlen.
Hätte man den armen Teufel nicht vor Gericht gezerrt, wäre das Drama allen erspart geblieben.
Dieser Mann hätte in Psychatrische Behandlung und nicht auf die Anklagebank gehört. Wenn man einen armen Hund in die Ecke drängt und auf ihn einprügelt, darf man sich nicht wundern, daß er im Affekt andern an die Kehle geht. Der Angeklagte ist ein typischer Amokläufer, dessen aufgestaute Wut sich erruptionsartig entladen hat. Er war zur Tatzeit nicht mehr steuerbar.
Vor allem aber ist er ein Sündenbock, dem man einen Moloch zu Fraß vorgeworfen hat. In Zukunft wird in diesem Land mit zweierlei Maß gemessen. Milde Urteile für Muslimische Mörder, harte Urteile für Deutsche, die sich an Muslimen vergangen haben.
Die Mullahs haben ihr Ziel erreicht:
"Mit euren eigenen Gesetzen werden wir euch beherrschen"
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