Urteil: Namensnennung in Foren muss Privatsphäre nicht tangieren

Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 25. Oktober 2007 stellt eine Berichterstattung in einem Internetforum, die zur Erkennbarkeit der benannten Person führt, einen rechtswidrigen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht dar. Ein solches Verhalten kann allerdings dem Urteil zufolge dann zulässig sein, wenn der Betroffene durch sein eigenes Verhalten, etwa durch Veröffentlichung seines Namens und von Privatbildern, aus der Anonymität herausgetreten sei. (…)

Quelle: Heise vom 02.01.2008

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Themen: Rechtsprechung , Berlin , Heise

Erschienen 3. Januar 2008 auf http://log.handakte.de/.

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