Urteil: Mieterhöhung nicht rechtens

Vermieter dürfen keinen Zuschlag zur Miete als Ausgleich für unwirksame Renovierungsklauseln verlangen. Das hat der BGH am Mittwoch entschieden. Das Risiko unwirksamer Bestimmungen seines Mietvertrags trage der Vermieter, befand das Karlsruher Gericht. Das Grundsatzurteil stärkt die Position hunderttausender Mieter: Nach Schätzungen des Deutschen Mieterbundes enthalten bis zu drei Viertel aller Mietverträge unwirksame Renovierungsbestimmungen.

Hintergrund ist die BGH-Rechtsprechung der vergangenen Jahre, nach der zahlreiche Renovi…

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Themen: Rechtsprechung , Bgh , Risiko

Erschienen 9. Juli 2008 auf http://log.handakte.de/.

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Grundsatzurteil - Wikipedia