Die Strafbarkeit der Nutzer von kino.to
LawBlog | 27. Dezember 2011 — Ein Richter am Amtsgericht Leipzig soll Medienberichten zu Folge das Nutzen der Angebote von Streaming-Portalen für strafbar ha…
Im Sommer 2011 wurde das Video-Portal kino.to vom Netz genommen. Die Betreiber des illegalen Streaming-Angebots wurden verhaftet und verurteilt, teilweise zu Haftstrafen von mehreren Jahren. Eines der Urteile, das jüngst ergangene Urteil des Amtsgericht Leipzig vom 21.12.2011, sorgte nun für besond…
» Vollständiger ArtikelErschienen 3. Januar 2012 auf http://www.internetrecht-muenchen.com.
LawBlog | 27. Dezember 2011 — Ein Richter am Amtsgericht Leipzig soll Medienberichten zu Folge das Nutzen der Angebote von Streaming-Portalen für strafbar ha…
netzrecht.org | 29. Dezember 2011 — Das Amtsgericht Leipzig muss sich seit kurzem mit der Strafbarkeit der Betreiber des ehemaligen Streaming-Portals kino.to befas…
Internet-Law | 27. Dezember 2011 — Kurz vor Weihnachten wurde ein Mitbetreiber der Streaming-Plattform kino.to vom Amtsgericht Leipzig zu einer mehrjährigen Hafts…
netzrecht.org | 15. Februar 2012 — Nachdem ein Richter des AG Leipzig in einem “obiter dictum” von der Strafbarkeit der Nutzer des ehemaligen Streaming-Portals …
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 6. November 2010 — Genug ist genug, wird sich der Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP) gedacht haben, als man der Betreiber …
Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum | 29. Dezember 2011 — Zurzeit sorgt die Äußerung eines Richters am Amtsgericht Leipzig für Aufregung in der Blogosphäre. Stein des Anstoßes ist …
kLAWtext | 28. Dezember 2011 — Das Jahresende ist für Filesharer bzw. solche Menschen, die wegen Filesharings abgemahnt wurden (und das ist, wie wir wissen, ganz…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 13. Juni 2011 — Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) hält das Betrachten von Streams, wie bei kino.to, weni…
kanzlei-hoenig.de | 27. Dezember 2011 — Das Amtsgericht Leipzig sorgt für Nachschub. Bis zu vier Millionen Menschen sollen sich strafbar gemacht haben. Täglich! Das si…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 13. Juni 2011 — Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) hält das Betrachten von Streams, wie bei kino.to, weni…