Urteil zu Kfz-Massenabgleich in Bayern veröffentlicht

Pressemitteilung vom 30.10.2009:

In einem heute veröffentlichten Urteil bezeichnet das Verwaltungsgericht München den dauerhaften und anlasslosen Abgleich von Kfz-Nummernschildern auf bayerischen Straßen als rechtmäßig. Mit Unterstützung des ADAC und mithilfe eines Spendenaufrufs will der klagende Autofahrer Benjamin Erhart Berufung gegen das Urteil einlegen.

Mit Urteil vom 23. September wies das Verwaltungsgericht München die Klage Erharts gegen den Dauereinsatz von Kennzeichenlesegeräten[1] in Bayern ab (Az. M 7 K 08.3052). In der inzwischen vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung[2] erkennt das Gericht zwar das Risiko an, dass ein unschuldiger Autofahrer als „fehlerhafter Trefferfall erfasst wird“. Der Massenabgleich habe auch eine „präventive Datenerhebung ohne konkreten Anlass“ zum Gegenstand und stelle „eine ereignis- und verdachtsunabhängig ausgestaltete und deshalb im Sinn einer Prävention wenig zielgenaue Befugnis“ dar. Obwohl der erfasste Autofahrer „keinen ihm zurechenbaren Anlass durch sein Verhalten“ setze, sei die Maßnahme „als Vorsorge zur Verfolgung von bzw. Verhütung von Straftaten“ zulässig. Selbst der „Einsatz stationärer Anlagen an Kriminalitätsschwerpunkten im Dauerbetrieb“ sei für die abgeglichenen Fahrer im Regelfall „lediglich eine Grundrechtsbeeinträchtigung und kein Grundrechtseingriff“.

Der Kläger Benjamin Erhart, Informatiker und ehrenamtlich als „Freiheitsredner“[3] engagiert, will Berufung gegen das Urteil einlegen: „50 Millionen Autofahrer in Deutschland dürfen nicht als potenzielle Verbrecher unter Generalverdacht gestellt werden.“ Erhart befürchtet, Autofahrer könnten durch den Massenabgleich jederzeit irrtümlich angehalten und kontrolliert werden. Selbst wenn die Fehlerkennungsrate nur 5% betrüge, käme es aufgrund des massenhaften Abgleichs stündlich zu Falschmeldungen. Der Massenabgleich, mit dessen Hilfe auch verdeckte Bewegungsprofile für Polizei und Geheimdienste erstellt würden, entfalte insgesamt eine schädliche und abschreckende Wirkung auf unsere Gesellschaft, besonders etwa im Vorfeld von Demonstrationen. Dem stehe kein nennenswerter Nutzen gegenüber, kritisiert auch ADAC-Vizepräsident Ulrich Becker: „Anlass- und verdachtslose Video-Rasterfahndung brachte bisher keine erwähnenswerten Erfolge.“

Der ADAC unterstützt die Berufung finanziell. Daneben bittet Benjamin Erhart auf seiner Internet-Homepage[4] um Spenden zur Finanzierung der Berufung, über die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof voraussichtlich im nächsten Jahr entscheiden wird. Die Vertretung des Klägers wird der Freiburger Rechtsanwalt Udo Kauss übernehmen, der bereits für die erfolgreichen Kläger gegen den Kfz-Massenabgleich in Hessen und Schleswig-Holstein vor dem Bundesverfassungsgericht aufgetreten war.

Hintergrund:

Bayern setzt zurzeit 25 Anlagen zum Kfz-Massenabgleich ein: 22 Anlagen werden an 12 festen Standorten eingesetzt…

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Erschienen 30. Oktober 2009 auf http://www.daten-speicherung.de.

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