Urteil in Versen zu Mahnung in Versen
Auch eine Mahnung in Versen begründet Verzug; der Gläubiger muß nur deutlich genug darin dem Schuldner sagen, das Ausbleiben der Leistung werde Folgen haben. LG Frankfurt, Urteil v. 17.02.1982 - 2/22 O 495/81 (NJW 1982, 650) Nicht nur dieser "Leitsatz" ist in Versform. Nur ganz knapp faustisches Niveau verpassen zeitlos elegante Passage…
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Erschienen 30. Juni 2008 auf http://www.jurabilis.de.
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