Urteil: IM-Foto im Internet
Ein Stasi-IMB muss es sich gefallen lassen, dass im Zusammenhang mit einem historischen Ereignis durch entsprechendes Bildmaterial
und auch unter Namensnennung über ihn berichtet wird. Das entschied in einem am gestrigen 15.4.09 verkündeten Urteil die 9.
Zivilkammer des Landgerichts München I.
Der Kläger war 1981 vom für
Staatssicherheit der DDR unter Androhung eines Ermittlungsverfahrens sowie einer Gefängnisstrafe wegen seiner Kenntnis von illegalen
Antiquitätenverkäufen nach Westberlin als informeller Mitarbeiter (IM) angeworben worden. Seit 1989 war der Kläger gar als „IMB“
tätig, wurde also über die Informationsbeschaffung hinaus als einer von nur wenigen IM zur Zersetzung, Zerschlagung oder
Zurückdrängung von „Feinden“ eingesetzt.
Der Beklagte berichtet auf seiner Internetseite über die Aktivitäten der Staatssicherheit in und um Erfurt. Dabei ist auch ein Foto
veröffentlicht, auf dem ein Militärstaatsanwalt im Dezember 1989 Räumlichkeiten des Ministeriums für Staatssicherheit versiegelt. Auf
diesem Foto ist auch der Kläger zu sehen. Neben dem Bild stehen Namen und Funktion (IMB) des Klägers. Dergleichen wollte der Kläger
dem Beklagten verbieten lassen. Begründung: Da er im Staatsapparat der DDR weder ein Amt bekleidet noch eine sonstige Position des
öffentlichen Lebens ausgefüllt habe, müsse das Informationsinteresse der Öffentlichkeit hinter seinen berechtigten Interessen
zurücktreten.
Das sah die 9. Zivilkammer anders: Es handelt sich – so befanden die Richter – um ein wahrhaft historische Bilddokument, auf dem der
Kläger da zu sehen ist. Als „IMB“ – so heißt es in dem Urteil weiter – hebt sich der Kläger durchaus von anderen informellen
Mitarbeitern oder gar der übrigen Bevölkerung der DDR ab und ist insoweit sehr wohl exponiert.
„Vor diesem Hintergrund muss das grundsätzlich anerkennenswerte Interesse des Klägers an Anonymität … hinter die durch die allgemeine
Meinungsfreiheit, die Informationsfreiheit und die Wissenschaftsfreiheit geschützten Interessen des Beklagten zurücktreten. Die
Aufarbeitung historischer Ereignisse und die Ermittlung der geschichtlichen Wahrheit, wie sie unabdingbare Voraussetzung der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung und eines jeden freien und pluralistischen Gemeinwesens sind, würden in nicht hinnehmbarem
Maße zurückgedrängt, wenn über historische und geschic…
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